
Das Verwaltungsgericht Weimar erklärte die Veröffentlichung dreier Textpassagen für rechtens und wies die Einsprüche der Partei dagegen als unbegründet zurück. Die AfD wollte Aussagen streichen lassen, die ihr extremistische Islamfeindschaft, Geschichtsrevisionismus und Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip zuschreiben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. AfD-Landessprecher Möller kündigte Rechtsmittel an.
Diese Nachricht wurde am 28.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.