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Top oder ganz schnell flopp

Wer heute einen neuen Job antritt, der hat in der Regel eine Probezeit von sechs Monaten. In dieser Zeit kann der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen kündigen. Aus sechs Monaten sollen nun zwei Jahre werden, so steht es im Koalitionsvertrag. Das hört sich nach einem harten Einschnitt zu Lasten aller Berufsanfänger an. Matthias Knuth, Leiter des Instituts Arbeit und Technik in Gelsenkirchen, kann die Veränderungen einschätzen.

Interview mit Matthias Knuth |
    Pfister: Was bedeuten die neuen Regeln für Berufseinsteiger?

    Knuth: Das wird davon abhängen, wie gesucht die einzelnen Bewerber sind. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Wartezeit, wie man wohl sagt, die Wartezeit, bis das Kündigungsschutzgesetz greift, in Zukunft zwischen sechs und 24 Monaten beträgt. Was es dann sein wird, ist im Einzelfall auszuhandeln. Mit Sicherheit bedeutet es aber, dass in dieser Zeit, wie lang sie auch immer sein wird, man jederzeit mit einer Kündigung rechnen muss. Das ist ein bisschen anders als bei den bisherigen befristeten Verträgen, wo die Entscheidung, ob es weitergeht, zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt ansteht. [...]

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