Pfister: Was bedeuten die neuen Regeln für Berufseinsteiger?
Knuth: Das wird davon abhängen, wie gesucht die einzelnen Bewerber sind. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Wartezeit, wie man wohl sagt, die Wartezeit, bis das Kündigungsschutzgesetz greift, in Zukunft zwischen sechs und 24 Monaten beträgt. Was es dann sein wird, ist im Einzelfall auszuhandeln. Mit Sicherheit bedeutet es aber, dass in dieser Zeit, wie lang sie auch immer sein wird, man jederzeit mit einer Kündigung rechnen muss. Das ist ein bisschen anders als bei den bisherigen befristeten Verträgen, wo die Entscheidung, ob es weitergeht, zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt ansteht. [...]
Das Interview mit Matthias Knuth können Sie bis zu acht Wochen im Audio-on-Demand-Player nachhören
Knuth: Das wird davon abhängen, wie gesucht die einzelnen Bewerber sind. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Wartezeit, wie man wohl sagt, die Wartezeit, bis das Kündigungsschutzgesetz greift, in Zukunft zwischen sechs und 24 Monaten beträgt. Was es dann sein wird, ist im Einzelfall auszuhandeln. Mit Sicherheit bedeutet es aber, dass in dieser Zeit, wie lang sie auch immer sein wird, man jederzeit mit einer Kündigung rechnen muss. Das ist ein bisschen anders als bei den bisherigen befristeten Verträgen, wo die Entscheidung, ob es weitergeht, zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt ansteht. [...]
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