
Demnach können ehemalige Kämpfer unter bestimmten Bedingungen vor Strafverfolgung geschützt und Haftstrafen für Verurteilte ausgesetzt werden. Ausgenommen indes sind Personen, die vor Juni 2005 oder wegen Tötungsdelikten im PKK-Auftrag verurteilt wurden. Unklar war zunächst, wie sich das auf den seit 1999 inhaftierten PKK-Chef Öcalan auswirkt. Seine Organisation fordert seine Freilassung. Der derzeitige Gesetzentwurf enthält jedoch keine konkrete Regelung zu Öcalans Status oder einer möglichen Freilassung. Die Maßnahmen sollen ohnehin erst in Kraft treten, wenn der Nationale Sicherheitsrat der Türkei bestätigt, dass sich die PKK aufgelöst und sämtliche Waffen abgegeben hat.
Nach einem jahrzehntelangen gewaltsamen Konflikt mit dem türkischen Staat hatte die PKK im Mai 2025 ihre Auflösung angekündigt. Der Konflikt kostete Zehntausende Menschen das Leben.
Diese Nachricht wurde am 10.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
