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"Überleben eines Menschen darf nicht vom Wohnort abhängen - Behinderten-Beauftragte rufen Länder nach Triage-Urteil zum Handeln auf

Die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen haben nach dem Triage-Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Länder zum Handeln aufgefordert.

    Eine Markierung und das Wort "Triage" sind im Eingangsbereich der Notaufnahme der Leipziger Uniklinik zu sehen.
    Das Bundesverfassungsgericht sagt Nein zur Triage-Gesetzgebug (Archivbild). (picture alliance / dpa / Jan Woitas)
    Die derzeitige Situation bringe eine erhebliche Unsicherheit mit sich, hieß es nach Beratungen in Hamburg. Umgehend seien einheitliche und diskriminierungsfreie Regeln nötig. Das Überleben eines Menschen dürfe nicht vom Wohnort abhängen. Zudem betonten die Beauftragten, bei der künftigen Entwicklung der gesetzlichen Vorgaben müssten Menschen mit Behinderungen aktiv einbezogen werden. Ihre Perspektive sei entscheidend für faire und menschenrechtskonforme Lösungen.
    Das Bundesverfassungsgericht hatte zu Wochenbeginn die während der Corona-Pandemie vom Bundestag beschlossene Triage-Regelung aus formalen Gründen für verfassungswidrig erklärt. So darf etwa der Bund nicht über die Zuteilung medizinischer Ressourcen in Krankenhäusern bestimmen, wenn beispielsweise in pandemischen Krisenzeiten nicht genug Intensivbetten oder Beatmungsgeräte für alle Patienten vorhanden sind. Für den Schutz von Menschen mit Behinderungen vor möglichen Benachteiligungen in solchen Situationen müssen somit die Landesregierungen sorgen. Bundesgesundheitsministerin Warken, CDU, kündigte Beratungen mit den Ländern an.
    Diese Nachricht wurde am 07.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.