
Das Verwaltungsgericht gab dem Eilantrag eines Anwohners gegen die Umbenennung statt und erklärte, dass diese daher nicht stattfinden dürfe. Der Bezirk Mitte legte dagegen umgehend Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein und ging davon aus, dass die Umbenennung wie geplant vonstattengehen könne. Wegen der geplanten Umbenennung gibt es seit Jahren Streit. Befürworter sehen den Begriff "Mohr" als rassistisch an.
Über die Klage des Anwohners ist noch nicht entschieden. Das Verwaltungsgericht beschloss, das habe aufschiebende Wirkung. Eine Dringlichkeit, wie sie der Bezirk Mitte angeführt hatte, bestehe nicht. Der Bezirk hatte erklärt, es bestehe ein öffentliches Interesse daran, die Umbenennung morgen zu vollziehen. Der 23. August ist der "Internationale Tag der Erinnerung an den Sklavenhandel und seine Abschaffung".
Der neue Straßenname soll an Anton Wilhelm Amo erinnern, einen afrikanischstämmigen Gelehrten.
Diese Nachricht wurde am 22.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.