Samstag, 20. April 2024

Medienbericht
Unfallflucht ohne Personenschaden soll nur noch Ordnungswidrigkeit sein

Im Bundesjustizministerium gibt es einem Medienbericht zufolge Pläne, Unfallflucht unter bestimmten Umständen nur noch als Ordnungswidrigkeit einzustufen.

29.04.2023
    Bundesjustizminister Marco Buschmann, FDP, bei einer Pressekonferenz
    Bundesjustizminister Marco Buschmann, FDP, will einem Medienbericht zufolge Unfallflucht nicht länger "undifferenziert kriminalisieren". (imago images/photothek/Thomas Truschel)
    Das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet unter Berufung auf ein Eckpunkte-Papier, Voraussetzung sei, dass nur Sachschaden vorliege. Bei Personenschäden solle Unfallflucht eine Straftat bleiben.
    Derzeit kann Unfallflucht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen. Ordnungswidrigkeiten werden dagegen nur mit einem Bußgeld belegt.
    In dem Eckpunkte-Papier aus dem FDP-geführten Justizministerium heißt es, Unfallverursacher sollten nicht länger undifferenziert kriminalisiert werden. Fachverbände haben derzeit Gelegenheit, sich zu den Plänen zu äußern.
    Diese Nachricht wurde am 25.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.