Mit circa 80 Millionen Euro fördert die Bundesregierung die Forschungen rund um "Radio Frequency Identification" kurz RFID. Eine Technik, bei der kleine Chips mit einer Antenne ausgestattet werden, um Signale zu empfangen und auszusenden. Elektronische Autoschlüssel werden damit ausgestattet, Krankenbetten und Paletten. Der Hinweis, dass Anwendungen von RFID die Wünsche der Konsumenten berücksichtigen müssen, wurde jedoch - mit Nachdruck - von dem Japaner Ryo Imura vorgetragen. Er arbeitet bei Hitachi, einem Unternehmen, das RFID Chips bereits auf die Maße 0,05mm mal 0,05 mm schrumpfen ließ. Er erzählte, dass in Japan Anwendungen wie die automatisierte Funktionsüberprüfung von Sprinkleranlagen in Häusern akzeptiert werden, aber niemand daran interessiert sei, einen eingewobenen Chip in seiner Jacke herumzutragen. Die Japaner - nicht gerade ein Volk dem man Technikfeindlichkeit vorwerfen könnte – hätten dafür kein Verständnis. Für Andrea Huber vom Informationsforum RFID hat diese Vision durchaus ihre Reize.
"Ich denke, es ist eine interessante Technologie, wenn sie sich Allergiker oder die Garantie angucken; und das ist letztlich die Wahlfreiheit jedes einzelnen, ob er diese Tags aktiv behalten möchte oder nicht."
Bei einem integrierten Chip im Kleidungsstück besteht die Wahlfreiheit darin: "RFID-Tag" oder ein Loch in der Jacke. Patrick von Braunmühl von der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die verpflichtende Deaktivierung jedes "RFID Tags" beim Verlassen des Geschäfts. Dieser Prozess soll auch nicht an die Konsumenten abgeschoben werden, indem sie - so ein Vorschlag - die Antennen an den Produkten einzeln abreißen müssen. Von Braunmühl:
"Unsere wesentlich Forderung ist ja, dass diese ‚RFID Tags’ im Supermarkt an der Kasse automatisch deaktiviert werden. Das ist ganz entscheidend und das ist genau der Punkt, wo wir mit der Industrie bisher in freiwilligen Verhandlungen auseinander liegen, weil wir sagen: in dem Moment, in dem dieser ‚Tag’ automatisch an der Kasse abgeschaltet wird, kann ich die Gefahr, dass Persönlichkeitsprofile erstellt werden, am besten bannen. Deswegen halten wir das für ganz entscheidend."
Bedenken gegenüber RFID-Chips tauchen überall dort auf, wo sie geschlossene Kreisläufe verlassen und von den Konsumenten auf die Straße getragen werden. In der Logistik und bei der Lagerverwaltung machen sie Sinn. Dort heißt das Verkaufsargument nicht "freie Wahl", sondern Effizienz und Einsparung. Konsumentenschützer warnen vor der Möglichkeit der Datenverknüpfung, wenn Produkte mit der Kreditkarte oder Kundenkarte bezahlt werden. Aber auch, dass mit RFID der Kauf einer Waschmaschine mit dem Gebrauch eines bestimmten Waschmittels verbunden werden könnte; dass ein Drucker nurmehr mit bestimmten Tintenpatronen nachgefüllt werden kann und dass technische Lösungen, wie sie bereits für die CD und DVD bestehen, bei weiteren Produkten angewendet werden könnten. Schon heute wird mit Hilfe von digitalem Rechte-Management dem Konsumenten vorgeschrieben, auf welchem Gerät er seine DVD abspielen kann. Von Braunmühl:
"Wir glauben, dass diese technischen Maßnahmen das, was früher durch allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt wurde, ablösen werden. Bei AGBs ist es so, dass ´Verbraucherverbände sie vor Gericht evaluieren lassen können; Wenn sie einseitig zum Nachteil der Verbraucher sind, dann kann man sie für ungültig erklären. Wir glauben, dass man eine ähnliche Möglichkeit in Hinblick auf diese technischen Maßnahmen braucht, damit man diese für rechtswidrig erklären kann, wenn sie Verbraucher einseitig benachteiligen."
Als eine Anwendung im Sinn der Konsumenten sieht die Industrie das RFID Armband, das in manchen Ländern zur Überwachung von Kindern, Alten, Kranken und Gefangenen getestet wird. Lebensmittelkonzerne wollen im Einzelhandel alle Produkte bis zum Yoghurtbecher mit RFID ausstatten: Zum Schutz vor Diebstahl. Das interessiert nicht nur die Konsumenten wenig, es ist auch nicht zielführend: Taschen in denen Metallfäden eingewoben sind, Wasserflaschen und andere Flüssigkeiten können das Auslesen der "Tags" verhindern. Konsumenten mit mehr Produktinformationen zu versorgen, lautet eine weitere Vision. Von Braunmühl:
"Und die Frage ist natürlich, gibt es überhaupt das Interesse der Unternehmen solche Informationen offen zu legen. Wenn es das nicht gibt, dann wird man es auch nicht mit dieser Technologie den Verbrauchern nahe bringen. Zumindest theoretisch birgt diese Technik das Potential den Verbraucher umfassender zu informieren, und man muss hoffen, dass es entsprechend eingesetzt wird."
Die Industrie will keine neuen Datenschutzgesetze, sondern setzt auf freiwillige Selbstkontrolle. Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen, so eine Studie des "Informationsforum RFID", reichen aus, um vor Missbrauch zu schützen, genauso wie die strafrechtlichen Bestimmungen. Hingewiesen wird zum Beispiel auf den Paragraphen 303a StGB, der das Löschen, Unterdrücken und Unbrauchbarmachen von Daten per Strafe verbietet. Andrea Huber vom Informationsforum RFID:
"Das ist jetzt sehr juristisch kompliziert, bedeutet aber im Ergebnis, dass die Integrität des ‚Tags’ und des Gegenstandes mit dem er verbunden ist auch strafrechtlich geschützt ist."
"Ich denke, es ist eine interessante Technologie, wenn sie sich Allergiker oder die Garantie angucken; und das ist letztlich die Wahlfreiheit jedes einzelnen, ob er diese Tags aktiv behalten möchte oder nicht."
Bei einem integrierten Chip im Kleidungsstück besteht die Wahlfreiheit darin: "RFID-Tag" oder ein Loch in der Jacke. Patrick von Braunmühl von der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die verpflichtende Deaktivierung jedes "RFID Tags" beim Verlassen des Geschäfts. Dieser Prozess soll auch nicht an die Konsumenten abgeschoben werden, indem sie - so ein Vorschlag - die Antennen an den Produkten einzeln abreißen müssen. Von Braunmühl:
"Unsere wesentlich Forderung ist ja, dass diese ‚RFID Tags’ im Supermarkt an der Kasse automatisch deaktiviert werden. Das ist ganz entscheidend und das ist genau der Punkt, wo wir mit der Industrie bisher in freiwilligen Verhandlungen auseinander liegen, weil wir sagen: in dem Moment, in dem dieser ‚Tag’ automatisch an der Kasse abgeschaltet wird, kann ich die Gefahr, dass Persönlichkeitsprofile erstellt werden, am besten bannen. Deswegen halten wir das für ganz entscheidend."
Bedenken gegenüber RFID-Chips tauchen überall dort auf, wo sie geschlossene Kreisläufe verlassen und von den Konsumenten auf die Straße getragen werden. In der Logistik und bei der Lagerverwaltung machen sie Sinn. Dort heißt das Verkaufsargument nicht "freie Wahl", sondern Effizienz und Einsparung. Konsumentenschützer warnen vor der Möglichkeit der Datenverknüpfung, wenn Produkte mit der Kreditkarte oder Kundenkarte bezahlt werden. Aber auch, dass mit RFID der Kauf einer Waschmaschine mit dem Gebrauch eines bestimmten Waschmittels verbunden werden könnte; dass ein Drucker nurmehr mit bestimmten Tintenpatronen nachgefüllt werden kann und dass technische Lösungen, wie sie bereits für die CD und DVD bestehen, bei weiteren Produkten angewendet werden könnten. Schon heute wird mit Hilfe von digitalem Rechte-Management dem Konsumenten vorgeschrieben, auf welchem Gerät er seine DVD abspielen kann. Von Braunmühl:
"Wir glauben, dass diese technischen Maßnahmen das, was früher durch allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt wurde, ablösen werden. Bei AGBs ist es so, dass ´Verbraucherverbände sie vor Gericht evaluieren lassen können; Wenn sie einseitig zum Nachteil der Verbraucher sind, dann kann man sie für ungültig erklären. Wir glauben, dass man eine ähnliche Möglichkeit in Hinblick auf diese technischen Maßnahmen braucht, damit man diese für rechtswidrig erklären kann, wenn sie Verbraucher einseitig benachteiligen."
Als eine Anwendung im Sinn der Konsumenten sieht die Industrie das RFID Armband, das in manchen Ländern zur Überwachung von Kindern, Alten, Kranken und Gefangenen getestet wird. Lebensmittelkonzerne wollen im Einzelhandel alle Produkte bis zum Yoghurtbecher mit RFID ausstatten: Zum Schutz vor Diebstahl. Das interessiert nicht nur die Konsumenten wenig, es ist auch nicht zielführend: Taschen in denen Metallfäden eingewoben sind, Wasserflaschen und andere Flüssigkeiten können das Auslesen der "Tags" verhindern. Konsumenten mit mehr Produktinformationen zu versorgen, lautet eine weitere Vision. Von Braunmühl:
"Und die Frage ist natürlich, gibt es überhaupt das Interesse der Unternehmen solche Informationen offen zu legen. Wenn es das nicht gibt, dann wird man es auch nicht mit dieser Technologie den Verbrauchern nahe bringen. Zumindest theoretisch birgt diese Technik das Potential den Verbraucher umfassender zu informieren, und man muss hoffen, dass es entsprechend eingesetzt wird."
Die Industrie will keine neuen Datenschutzgesetze, sondern setzt auf freiwillige Selbstkontrolle. Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen, so eine Studie des "Informationsforum RFID", reichen aus, um vor Missbrauch zu schützen, genauso wie die strafrechtlichen Bestimmungen. Hingewiesen wird zum Beispiel auf den Paragraphen 303a StGB, der das Löschen, Unterdrücken und Unbrauchbarmachen von Daten per Strafe verbietet. Andrea Huber vom Informationsforum RFID:
"Das ist jetzt sehr juristisch kompliziert, bedeutet aber im Ergebnis, dass die Integrität des ‚Tags’ und des Gegenstandes mit dem er verbunden ist auch strafrechtlich geschützt ist."