Schon vor den Olympischen Spielen 1968 in Mexico-City entbrannte eine Anabolika-Debatte im deutschen Sport. Anlass waren Presseberichte, in denen deutschen Leichtathleten der Muskelaufbau mit Hilfe von Steroiden vorgeworfen wurde. Auch von Krebsgefahr war hier bereits die Rede. Sportintern wurden die so genannte "Unterstützungstherapie" diskutiert. Im August 1968, also knapp zwei Monate vor Mexico, standen die Anabolika auf der Agenda des so genannten "Leistungsrates" im Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV).
Laut Sitzungsprotokoll, das jüngst durch die Studie "Doping in Deutschland" bekannt wurde, referierte ein tschechischer Sportwissenschaftler, der über intime Kenntnisse des Berliner Leistungssports verfügte. Ihm zufolge wurden Steroide im Radsport, im Rudern, im Fußball und in der Leichtathletik zur Leistungssteigerung eingesetzt. Insofern scheinen die neuen Hinweise aus dem Schwimmen in das Leistungssportbild der damaligen Zeit zu passen.
Rudertrainer Karl Adam vertrat 1968 die Ansicht, jeder Athlet müsse selbst entscheiden, ob er Steroide einnehme oder nicht. Max Danz, Mediziner und Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes, stufte Anabolika ebenfalls nicht als Dopingmittel ein. Prof. Jürgen Stegemann hingegen warnte energisch vor den Folgen des Anabolika-Missbrauchs. Man wisse nicht, ob die Hormone zu bleibender Sterilität führten, schrieb der Leiter des Instituts für Physiologie an der Deutschen Sporthochschule in Köln später. Stegemann warnte zudem vor den psychischen Folgen und vor Verletzungen wie Sehnenabrisse, Bänderzerrungen und Knochenschäden.
Sportrechtlich verboten waren Anabolika 1968/69 zweifellos. Zwar tauchten Steroide erst 1974 auf der Dopingliste des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) auf – und wurden seither auch kontrolliert, wenn auch nur in Wettkämpfen. Doch die Medizinische Kommission des IOC hatte anabole Steroide schon vor Mexiko als "Doping" deklariert und die Anwendung verboten, "mit Ausnahme für medizinische Zwecke". Allerdings fanden sich Anabole Steroide nicht auf der Dopingliste der medizinischen Kommission. Und bei den Kontrollen 1968 wurde auch nicht nach nach ihnen gefahndet, weil die Nachweisverfahren nicht ausgereift erschienen.
Auch im bundesdeutschen Sport waren Anabolika untersagt, und zwar auf Basis der rigiden Deklaration des Deutschen Sportbundes aus dem Jahr 1953. Demnach war jedes Medikament verboten, so es denn mit der Absicht der Leistungssteigerung verabreicht wurde. Als der Deutsche Sportbund im Jahr 1970 seine ersten Dopinglisten publizierte, fehlten hier die Anabolika – mit dem Hinweis, dass man sie nicht nachweisen könne. Einer der Verfasser des ersten Anti-Doping-Bestimmungen 1970 hatte allerdings anabole Steroide spätestens 1966 an deutschen Leistungssportlern getestet: Prof. Dr. Joseph Keul aus Freiburg, die zentrale Figur in der westdeutschen Dopinggeschichte.
Laut Sitzungsprotokoll, das jüngst durch die Studie "Doping in Deutschland" bekannt wurde, referierte ein tschechischer Sportwissenschaftler, der über intime Kenntnisse des Berliner Leistungssports verfügte. Ihm zufolge wurden Steroide im Radsport, im Rudern, im Fußball und in der Leichtathletik zur Leistungssteigerung eingesetzt. Insofern scheinen die neuen Hinweise aus dem Schwimmen in das Leistungssportbild der damaligen Zeit zu passen.
Rudertrainer Karl Adam vertrat 1968 die Ansicht, jeder Athlet müsse selbst entscheiden, ob er Steroide einnehme oder nicht. Max Danz, Mediziner und Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes, stufte Anabolika ebenfalls nicht als Dopingmittel ein. Prof. Jürgen Stegemann hingegen warnte energisch vor den Folgen des Anabolika-Missbrauchs. Man wisse nicht, ob die Hormone zu bleibender Sterilität führten, schrieb der Leiter des Instituts für Physiologie an der Deutschen Sporthochschule in Köln später. Stegemann warnte zudem vor den psychischen Folgen und vor Verletzungen wie Sehnenabrisse, Bänderzerrungen und Knochenschäden.
Sportrechtlich verboten waren Anabolika 1968/69 zweifellos. Zwar tauchten Steroide erst 1974 auf der Dopingliste des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) auf – und wurden seither auch kontrolliert, wenn auch nur in Wettkämpfen. Doch die Medizinische Kommission des IOC hatte anabole Steroide schon vor Mexiko als "Doping" deklariert und die Anwendung verboten, "mit Ausnahme für medizinische Zwecke". Allerdings fanden sich Anabole Steroide nicht auf der Dopingliste der medizinischen Kommission. Und bei den Kontrollen 1968 wurde auch nicht nach nach ihnen gefahndet, weil die Nachweisverfahren nicht ausgereift erschienen.
Auch im bundesdeutschen Sport waren Anabolika untersagt, und zwar auf Basis der rigiden Deklaration des Deutschen Sportbundes aus dem Jahr 1953. Demnach war jedes Medikament verboten, so es denn mit der Absicht der Leistungssteigerung verabreicht wurde. Als der Deutsche Sportbund im Jahr 1970 seine ersten Dopinglisten publizierte, fehlten hier die Anabolika – mit dem Hinweis, dass man sie nicht nachweisen könne. Einer der Verfasser des ersten Anti-Doping-Bestimmungen 1970 hatte allerdings anabole Steroide spätestens 1966 an deutschen Leistungssportlern getestet: Prof. Dr. Joseph Keul aus Freiburg, die zentrale Figur in der westdeutschen Dopinggeschichte.