So explizit sagen das die beiden Organisationen nicht. Man macht darauf aufmerksam, dass solche Geschäftspraktiken - zum einen der Dentaltourismus, zum anderen aber auch der Einsatz von Auslandszahnersatz in Deutschland - inzwischen natürlich zu den Gegebenheiten des europäischen Binnenmarktes gehören, was akzeptiert werde.
Aber natürlich fordern die Kassenärztliche Bundesvereinigung und auch die Bundeszahnärztekammer faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen. Die heute vorgestellte Studie ist wohl die erste ihrer Art, die diese beiden Themen aufarbeitet. David Klingenberger vom Institut der Deutschen Zahnärzte ist einer der Autoren. Er hat herausgefunden, dass quantitativ gar nicht so viele Patienten diese "Auslandserfahrung" hätten.
"Lediglich 1,2 Prozent der Befragten gaben an, bereits für die Versorgung mit Zahnersatz in das Ausland gereist zu sein. Das ist deutlich weniger, als es die doch rege öffentliche Diskussion hätte erwarten lassen. Beim Auslandszahnersatz: Hier haben wir festgestellt, dass deutlich mehr gemacht wird. 2,3 Prozent der Befragten hatten einen solchen Zahnersatz aus dem Ausland schon erhalten."
Generell sei dies aber deutlich weniger, als vielleicht nach sehr vielen Medienberichten zu diesem Thema zu erwarten gewesen wäre. Der Grund für den Dentaltourismus und auch für die Nutzung von Auslandszahnersatz ist natürlich das Preisgefälle für solche zahnärztlichen Dienstleistungen in Europa. David Klingenberger hat hier Folgendes nachgerechnet und veröffentlicht.
"Das heißt, dass eine Halbierung der Kosten damit möglich ist. Wir haben aus der Zahlungsbereitschaftsanalyse auch herausbekommen, dass solche Angebote beim Auslandszahnersatz zwischen 30 und 40 Prozent liegen. Beim Dentaltourismus ist es zwischen 40 und 50 Prozent Kostenersparnis. Und solche Quoten benötigen die Patienten wohl auch, um ihre Hemmungen gegenüber solchen Versorgungsangeboten zu überwinden."
Herausgefunden hat man also auch, dass das Preisgefälle nicht die entscheidende Motivation ist - beispielsweise für eine Kronenbehandlung etwa nach Ungarn oder auf die Kanarischen Inseln zu fahren. Qualitätsmaßstäbe, auch das ein Ergebnis der Studie, spielen eher die Hauptrolle. Ansonsten, so Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, würden es wohl auch mehr Patienten tun. Und hinzu kämen ja auch Unsicherheiten, was beispielsweise eine Nachbehandlung oder die Gewährleistung betreffe.
"Wenn der Patient feststellt, dass der Zahnersatz Mängel hat, oder dass der Zahnarzt Fehler gemacht hat, dann muss er dies auch im Ausland einklagen. Und er muss auch wissen, dass bei Problemen nicht jeder Zahnarzt in Deutschland verpflichtet ist, diesen Zahnersatz nachzubessern; außer in Notsituationen. Probleme sind beim Zahnersatz nie auszuschließen, aber oft steht dann der Patient alleine da. Er hat die juristischen Aspekte nicht ausreichend gewichtet. Und somit entstehen oft auch zusätzliche Reisekosten."
Die beiden Auftraggeber der Studie machen also auf die rechtlichen Konsequenzen ebenso aufmerksam wie auf Qualitätsunterschiede, die bei solchen Dienstleistungen im Ausland bestehen oder zumindest bestanden haben. Inzwischen sei aber auch hier eine rechtliche Klärung erfolgt. Jürgen Fedderwitz, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, macht auf ein kürzlich erfolgtes Urteil des Bundessozialgerichts aufmerksam.
"Der Patient weiß nun, dass er einen Heil- und Kostenplan auch von einem ausländischen Zahnarzt benötigt. Das heißt, dieser Plan muss vorher genehmigt werden. Das ist natürlich ein bürokratisches Hemmnis. Man muss sich im Ausland einen Zahnarzt suchen, dann muss ich von ihm einen Heil- und Kostenplan bekommen, der muss dann erst von der Krankenkasse genehmigt werden et cetera. Also mal eben in das Ausland jetten, um sich behandeln zu lassen und später einfach die Rechnung der Kasse vorzulegen - das ist nicht mehr so! Und das ist auch gut so. Es ist eine Klarheit für alle Beteiligten."
Aber natürlich fordern die Kassenärztliche Bundesvereinigung und auch die Bundeszahnärztekammer faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen. Die heute vorgestellte Studie ist wohl die erste ihrer Art, die diese beiden Themen aufarbeitet. David Klingenberger vom Institut der Deutschen Zahnärzte ist einer der Autoren. Er hat herausgefunden, dass quantitativ gar nicht so viele Patienten diese "Auslandserfahrung" hätten.
"Lediglich 1,2 Prozent der Befragten gaben an, bereits für die Versorgung mit Zahnersatz in das Ausland gereist zu sein. Das ist deutlich weniger, als es die doch rege öffentliche Diskussion hätte erwarten lassen. Beim Auslandszahnersatz: Hier haben wir festgestellt, dass deutlich mehr gemacht wird. 2,3 Prozent der Befragten hatten einen solchen Zahnersatz aus dem Ausland schon erhalten."
Generell sei dies aber deutlich weniger, als vielleicht nach sehr vielen Medienberichten zu diesem Thema zu erwarten gewesen wäre. Der Grund für den Dentaltourismus und auch für die Nutzung von Auslandszahnersatz ist natürlich das Preisgefälle für solche zahnärztlichen Dienstleistungen in Europa. David Klingenberger hat hier Folgendes nachgerechnet und veröffentlicht.
"Das heißt, dass eine Halbierung der Kosten damit möglich ist. Wir haben aus der Zahlungsbereitschaftsanalyse auch herausbekommen, dass solche Angebote beim Auslandszahnersatz zwischen 30 und 40 Prozent liegen. Beim Dentaltourismus ist es zwischen 40 und 50 Prozent Kostenersparnis. Und solche Quoten benötigen die Patienten wohl auch, um ihre Hemmungen gegenüber solchen Versorgungsangeboten zu überwinden."
Herausgefunden hat man also auch, dass das Preisgefälle nicht die entscheidende Motivation ist - beispielsweise für eine Kronenbehandlung etwa nach Ungarn oder auf die Kanarischen Inseln zu fahren. Qualitätsmaßstäbe, auch das ein Ergebnis der Studie, spielen eher die Hauptrolle. Ansonsten, so Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, würden es wohl auch mehr Patienten tun. Und hinzu kämen ja auch Unsicherheiten, was beispielsweise eine Nachbehandlung oder die Gewährleistung betreffe.
"Wenn der Patient feststellt, dass der Zahnersatz Mängel hat, oder dass der Zahnarzt Fehler gemacht hat, dann muss er dies auch im Ausland einklagen. Und er muss auch wissen, dass bei Problemen nicht jeder Zahnarzt in Deutschland verpflichtet ist, diesen Zahnersatz nachzubessern; außer in Notsituationen. Probleme sind beim Zahnersatz nie auszuschließen, aber oft steht dann der Patient alleine da. Er hat die juristischen Aspekte nicht ausreichend gewichtet. Und somit entstehen oft auch zusätzliche Reisekosten."
Die beiden Auftraggeber der Studie machen also auf die rechtlichen Konsequenzen ebenso aufmerksam wie auf Qualitätsunterschiede, die bei solchen Dienstleistungen im Ausland bestehen oder zumindest bestanden haben. Inzwischen sei aber auch hier eine rechtliche Klärung erfolgt. Jürgen Fedderwitz, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, macht auf ein kürzlich erfolgtes Urteil des Bundessozialgerichts aufmerksam.
"Der Patient weiß nun, dass er einen Heil- und Kostenplan auch von einem ausländischen Zahnarzt benötigt. Das heißt, dieser Plan muss vorher genehmigt werden. Das ist natürlich ein bürokratisches Hemmnis. Man muss sich im Ausland einen Zahnarzt suchen, dann muss ich von ihm einen Heil- und Kostenplan bekommen, der muss dann erst von der Krankenkasse genehmigt werden et cetera. Also mal eben in das Ausland jetten, um sich behandeln zu lassen und später einfach die Rechnung der Kasse vorzulegen - das ist nicht mehr so! Und das ist auch gut so. Es ist eine Klarheit für alle Beteiligten."