
Das entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz und bestätigte damit bereits in zweiter Instanz eine Entscheidung des Ludwigshafener Wahlausschusses. Dieser hatte Paul die Zulassung zur Wahl am 21. September verweigert und das mit Zweifeln an seiner Verfassungstreue begründet. Das Gericht sah darin keine offensichtliche Fehleinschätzung: Pauls Verfassungstreue könne schon deswegen bezweifelt werden, weil er die Verbreitung sogenannter Remigrationspläne zumindest unterstützt habe, hieß es in der Begründung der Richter. Der AfD-Politiker habe aber die Möglichkeit, das Wahlergebnis in Ludwigshafen nachträglich anzufechten.
(Az.: 10 B 11032/25.OVG).
Diese Nachricht wurde am 25.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.