Landgericht Berlin
Urteil: AfD muss Bundesgeschäftsstelle in Berlin erst 2026 verlassen

Die AfD muss ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin im Herbst 2026 räumen und damit ein Jahr früher als im Mietvertrag vorgesehen.

    Blick auf die Front des grauen Gebäudes, an dem nichts auf die AfD hinweist.
    Muss bald geschlossen werden: Die Bundesgeschäftsstelle der AfD in Berlin-Reinickendorf. (Jörg Carstensen / dpa / Jörg Carstensen)
    Das entschied das Landgericht der Hauptstadt. Es erklärte, mit einer Wahlparty nach der Bundestagswahl im Februar im Innenhof des Bürogebäudes habe die Partei gegen Vorgaben verstoßen. Eine vom Vermieter ausgesprochene fristlose Kündigung wurde für nicht rechtmäßig erklärt und eine entsprechende Räumungsklage abgewiesen - unter anderem weil die AfD vorher nicht abgemahnt worden war. Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Gottschalk bezeichnete das Urteil als Erfolg für seine Partei.
    Diese Nachricht wurde am 26.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.