
Das entschied das Landgericht der Hauptstadt. Es erklärte, mit einer Wahlparty nach der Bundestagswahl im Februar im Innenhof des Bürogebäudes habe die Partei gegen Vorgaben verstoßen. Eine vom Vermieter ausgesprochene fristlose Kündigung wurde für nicht rechtmäßig erklärt und eine entsprechende Räumungsklage abgewiesen - unter anderem weil die AfD vorher nicht abgemahnt worden war. Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Gottschalk bezeichnete das Urteil als Erfolg für seine Partei.
Diese Nachricht wurde am 26.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.