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Bundesverfassungsgericht
Urteil: NPD-Nachfolgepartei "Die Heimat" wird von staatlicher Parteienfinanzierung ausgeschlossen

Die Nachfolgepartei der NPD - "Die Heimat" - wird von staatlicher Parteienfinanzierung ausgeschlossen.

    Baden-Württemberg, Karlsruhe: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat im Verhandlungssaal Platz genommen. Im Vordergrund sind die leeren Plätze der Antragsgegner.
    Bundesverfassungsgerichtsurteil: "Die Heimat" wird von staatlicher Parteifinanzierung ausgeschlossen. (Uwe Anspach/dpa Pool/dpa)
    Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es gab damit einem Antrag von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung statt. Zur Begründung teilten die Richter in Karlsruhe mit, die Partei "Die Heimat" sei darauf ausgerichtet, die freiheitlich demokratische Grundordnung in Deutschland zu bekämpfen. Mit dem Urteil entfallen auch steuerliche Begünstigungen, etwa für Parteispenden.
    Es war das erste Verfahren dieser Art am Bundesverfassungsgericht. Grundlage ist eine Änderung im Grundgesetz nach dem zweiten erfolglosen NPD-Verbotsverfahren 2017. Seitdem können Parteien unter Umständen auch dann staatliche Mittel entzogen werden, wenn sie nicht verboten sind. Der Zeitraum ist dabei auf sechs Jahre festgelegt.
    Bundesinnenministerin Faeser begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. In Berlin sagte die SPD-Politikerin, von der Entscheidung gehe das klare Signal aus, dass der demokratische Staat keine Verfassungsfeinde finanziere.
    Die NPD hatte sich im Juni 2023 in "Die Heimat" umbenannt. Aufgrund ausbleibender Wahlerfolge hatte die Partei in den vergangenen Jahren kein öffentliches Geld mehr erhalten.
    Diese Nachricht wurde am 23.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.