
Die Mitgliedsländer dürfen solche Listen nur selbst erstellen, wenn sie die Quellen für ihre Einschätzung offenlegen. Zudem gelte, dass die gesamte Bevölkerung in dem Land sicher sein müsse und keine Verfolgung drohe, entschieden die Luxemburger Richter. Auf diese Weise werde eine gerichtliche Überprüfbarkeit sichergestellt.
Hintergrund ist das von Italien angestrebte System, Asylverfahren von Menschen aus sicheren Herkunftsländern nicht mehr im eigenen Land, sondern in Drittstaaten durchzuführen. Dazu hatte die italienische Regierung ein sogenanntes Asylzentrum in Albanien errichtet.
EU-Länder konnten bisher ohne feste Regeln selbst festlegen, welche Staaten sie als sicher einstufen.
Diese Nachricht wurde am 01.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.