
Im Eilverfahren hatten die Richter das Verbot im vergangenen Sommer vorläufig ausgesetzt, so dass das Blatt vorerst unter Auflagen weiter erscheinen konnte. Die damalige Bundesinnenministerin Faeser hatte mit einer Verfügung den Verlag sowie eine Filmgesellschaft verboten und aufgelöst. Es handele sich um ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dies komme insbesondere in zahlreichen Beiträgen in ihren Print- und Online-Formaten zum Ausdruck, zu denen auch ein Kanal auf der Video-Plattform YouTube gehört.
Die Kläger vertreten dagegen die Rechtsauffassung, dass das Verbot von Presse- und Medienunternehmen nicht auf Grundlage des Vereinsgesetzes erfolgen dürfe.
Diese Nachricht wurde am 24.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.