
Google teilte mit, man sei besorgt, dass die Privatsphäre der Nutzer beeinträchtig werde. Man werde sich die Vorgaben genau ansehen.
Dem Urteil zufolge muss der Konzern anders als von der US-Regierung gefordert weder seinen Chrome-Browser noch das mobile Betriebssystem Android verkaufen. Die Suchmaschine von Google darf zudem weiterhin auf Smartphones als Voreinstellung installiert sein.
Vor gut einem Jahr hatte das Gericht bereits geurteilt, dass Google ein Monopol bei der Internet-Suche hat und dieses mit unlauteren Mitteln gegen Konkurrenz verteidigt. Im jetzigen Prozess ging es um die Konsequenzen daraus. Das Vorgehen gegen Google geht auf die Regierung des früheren US-Präsidenten Biden zurück. Die Trump-Regierung setzt dessen Kurs anders als bei vielen anderen Themen fort.
Diese Nachricht wurde am 03.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.