Samstag, 04. Mai 2024

Europäisches Parlament
Verbot von Barzahlungen über 10.000 Euro zur Verhinderung von Geldwäsche

Zur Bekämpfung der Geldwäsche hat das Europäische Parlament ein Verbot von Barzahlungen in Höhe von mehr als 10.000 Euro beschlossen.

25.04.2024
    Beschlagnahmte Euroscheine liegen in Bündeln auf einem Tisch.
    EU sagt Geldwäsche den Kampf an. (Imago / Global Images / Pedro Correia)
    Die verschärften Regeln sollen für den Handel mit Juwelen, Luxusautos, Privatflugzeugen und Schiffen gelten. Zudem sollen Händler bei entsprechenden Geschäften die Identität ihrer Kunden überprüfen und bei einem Verdacht die Behörden informieren. Ab 2029 sollen unter das neue Gesetz auch Fußballvereine wie der FC Bayern München oder Borussia Dortmund fallen. Der Profifußball könne wegen seiner Milliardeninvestitionen aus Drittstaaten für Geldwäsche genutzt werden, heißt es zur Begründung.
    Die nationalen Behörden sollen zudem Kryptowährungen und die Bankgeschäfte von Vermögenden mit mehr als 50 Millionen Euro strenger überwachen. Koordiniert werden die nationalen Tätigkeiten von einer neuen Anti-Geldwäsche-Behörde der EU mit Sitz in Frankfurt am Main.
    Diese Nachricht wurde am 25.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.