
Geklagt hat ein Mann, der von seiner Tante Privatvermögen erbte und sich gegenüber Erben von Unternehmen benachteiligt sieht. Der Hintergrund: Wer in Deutschland einen Betrieb oder Unternehmensanteile erbt, kann unter bestimmten Voraussetzungen erhebliche Steuererleichterungen erhalten. Betriebsvermögen wird häufig zu 85 Prozent von der Erbschaftsteuer verschont. Unter weiteren Bedingungen ist sogar eine vollständige Steuerbefreiung möglich. Der Kläger sieht darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Karlsruhe soll nun klären, ob die Sonderregeln verfassungsgemäß sind (Az. 1 BvR 804/22).
Streit um Milliardenprivilegien
Die Begünstigungen für Firmenerben werden seit Jahren kontrovers diskutiert. Kritiker wie das Netzwerk Steuergerechtigkeit und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sehen darin milliardenschwere Steuervergünstigungen für große Vermögen. Wirtschaftsverbände wie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) halten dagegen, die Regeln seien notwendig, um Unternehmensnachfolgen und Arbeitsplätze zu sichern.
Bereits 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die damaligen Privilegien für Firmenerben teilweise für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zu Nachbesserungen verpflichtet. In der Folge wurde die Erbschaftsteuer reformiert. Nun prüfen die Richter, ob die seit 2016 geltenden Regelungen den damaligen Vorgaben entsprechen.
Im Fokus dürfte laut DLF-Korrespondentin Gudula Geuther
die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung für große Unternehmensvermögen stehen . Kritiker bemängeln, dass dadurch große Betriebsvermögen häufig kaum oder gar nicht besteuert würden. Während die Stiftung Familienunternehmen die geltenden Regelungen verteidigt, sehen zahlreiche Wirtschaftswissenschaftler und auch der Bundesverband mittelständische Wirtschaft Reformbedarf.
die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung für große Unternehmensvermögen stehen . Kritiker bemängeln, dass dadurch große Betriebsvermögen häufig kaum oder gar nicht besteuert würden. Während die Stiftung Familienunternehmen die geltenden Regelungen verteidigt, sehen zahlreiche Wirtschaftswissenschaftler und auch der Bundesverband mittelständische Wirtschaft Reformbedarf.
Weiteres Verfahren und politische Debatte
Unabhängig vom Verfahren zu den Steuerprivilegien für Firmenerben beschäftigt die Erbschaftsteuer Karlsruhe noch in einem weiteren Verfahren. Die bayerische Staatsregierung will klären lassen, ob der Bund die Erbschaft- und Schenkungsteuer überhaupt in ihrer heutigen Form regeln darf. Die CSU-geführte Staatsregierung argumentiert, dass die Ausgestaltung der Steuer Sache der Länder sein müsse, da die Einnahmen vollständig an sie fließen. Zudem fordert Bayern eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer. Hintergrund sind die stark gestiegenen Immobilienpreise, insbesondere in Ballungsräumen wie München.
Kritiker lehnen eine Regionalisierung jedoch ab. Bundeskanzler Merz warnte zuletzt vor Nachteilen für finanzschwächere Bundesländer. Auch der Göttinger Staatsrechtler Florian Meinel sieht die Gefahr eines "ruinösen Steuerwettbewerbs" zwischen den Ländern.
Reformbedürftigkeit ist Konsens
Dass die Erbschaftsteuer reformbedürftig ist, ist Konsens in der schwarz-roten Bundesregierung, auch wenn es im Koalitionsvertrag nicht festgehalten wurde. Bei der Ausgestaltung gehen die Meinungen weit auseinander. Die SPD will künftig Schlupflöcher schließen, durch die große Vermögen nahezu steuerfrei übertragen werden können. Bundesfinanzminister Klingbeil sagte in Berlin, man brauche eine gerechtere Erbschaftsteuer. Bundeswirtschaftsministerin Reiche ist wiederum gegen höhere Unternehmenssteuern. Die CDU-Politikerin bezeichnete sie als "Gift" für den Wirtschaftsstandort und betonte, man solle froh über jedes Unternehmen sein, dass in Deutschland Arbeitsplätze schaffe und Steuern zahle.
Linke und Grüne sind für eine höhere Besteuerung von Betriebsvermögen. Die AfD fordert eine vollständige Abschaffung der Erbschaftssteuer für Privat- und Betriebsvermögen.
Mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wird in beiden Verfahren erst in einigen Wochen oder Monaten gerechnet. Die Urteile dürften Einfluss auf die künftige Debatte über die Erbschaftsteuer in Deutschland haben.
Weiterführende Informationen
Diese Nachricht wurde am 13.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
