
Das entschied das Bundeskabinett und ging damit auf einen entsprechenden Vorschlag des Bundesrates ein. Künftig sollen die zuständigen Behörden alle Disziplinarmaßnahmen per Verfügung aussprechen können - einschließlich Zurückstufungen, Entfernungen aus dem Beamtenverhältnis und Aberkennungen des Ruhegehalts. Sie müssten dann nicht mehr langwierige Disziplinarklagen erheben. Die Betroffenen können sich im Anschluss vor Verwaltungsgerichten zur Wehr setzen.
Diese Nachricht wurde am 19.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.