
Das Recht, Mitglieder der Geschäftsführung zu entlassen, liege ausschließlich beim Nationalen Medienrat, erklärten die Richter. Dieser war von der Vorgängerregierung, der national-konservativen PiS-Regierung, ins Leben gerufen worden.
Das Kulturministerium bezeichnete das Urteil als ungültig. Es berief sich dabei auf Unregelmäßigkeiten bei der Berufung der Verfassungsrichter, die ebenfalls von der PiS-Regierung ernannt wurden. Das Gericht sei in seiner derzeitigen Zusammensetzung kein unabhängiges Organ, hieß es.
Der Konflikt um die Medienlandschaft ist einer von mehreren, die nach dem Machtwechsel in Polen entbrannt sind.
Diese Nachricht wurde am 19.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
