
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht beendet zwei noch ausstehende Verfahren im Asyl- und Ausländerrecht. Zur Begründung teilte das Gericht mit, das Verwaltungsgericht sei zu Recht davon ausgegangen, dass dem Mann in seiner Heimat keine Gefahr mehr drohe. Grundlage dafür sei die individuelle diplomatische Zusage des Heimatlandes über das Auswärtige Amt.
Der Mann hatte sich 2015 der Terrororganisation Islamischer Staat angeschlossen und war in Syrien und im Irak. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte ihn 2017 deshalb zu einer Haftstrafe verurteilt. Im Herbst hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Abschiebeverbot wegen drohender Folter aufgehoben.
Diese Nachricht wurde am 09.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.