Überfälle
Verurteilung des früheren Reemtsma-Entführers Thomas Drach ist rechtskräftig

Die Verurteilung des früheren Reemtsma-Entführers Thomas Drach wegen Raubüberfällen auf Geldtransporter ist rechtskräftig.

    Köln: Thomas Drach sitzt im Gerichtssaal auf der Anklagebank.
    Der Reemtsma-Entführer Thomas Drach im Januar 2024 vor dem Kölner Landgericht (Oliver Berg / dpa / Oliver Berg)
    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision verworfen. Das Landgericht Köln hatte Drach unter anderem wegen versuchten Mordes und schweren Raubes zu 15 Jahren Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts hatte Drach bei Überfällen auf drei Werttransporter in Köln und Frankfurt am Main 2018 und 2019 zwei Geldboten durch Schüsse schwer verletzt. Drach hatte alle Vorwürfe bestritten, seine Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.
    Drach hatte 1996 den Erben der Hamburger Tabak-Dynastie Reemtsma, Jan Philipp Reemtsma, entführt und gegen Lösegeld wieder freigelassen. Dafür war er bereits zu vierzehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
    Diese Nachricht wurde am 14.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.