Archiv

Europäischer Gerichtshof
Verwaltung kann Mitarbeiterinnen religiöse Zeichen wie Kopftuch, Kreuz oder Kippa verbieten

Öffentliche Verwaltungen in der EU dürfen unter gewissen Umständen das Tragen religiöser Zeichen wie Kopftuch, Kreuz oder Kippa verbieten.

    Drei Frauen von hinten gesehen. Alle tragen ein Kopftuch.
    In der öffentlichen Verwaltung kann das Tragen des Kopftuches verboten werden. (Archivbild) (pa/Winfried Rothermel)
    Dashatder Europäische Gerichtshof entschieden Laut seinem Urteil haben die EU-Staaten bei der Ausgestaltung der Neutralität des öffentlichen Dienstes einen gewissen Spielraum. Eine Behörde kann das Tragen daher grundsätzlich erlauben oder grundsätzlich verbieten. Eine Verbotsregelung sei nicht diskriminierend, wenn sie allgemein und unterschiedslos auf das gesamte Personal angewandt werde und sich auf das absolut Notwendige beschränke, erklärten die Richter in Luxemburg.
    Geklagt hatte die Büroleiterin einer belgischen Gemeindeverwaltung, der das Tragen des Kopftuchs am Arbeitsplatz verboten wurde. Die Gemeinde untersagt allen Angestellten das Tragen von auffälligen Zeichen ideologischer oder religiöser Zugehörigkeit - auch jenen Mitarbeitern, die wie die Klägerin keinen Publikumskontakt haben.
    Diese Nachricht wurde am 28.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.