Verwaltungsgericht
Zurückweisung von Asylsuchenden an Grenze ist rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Berlin urteilt: Flüchtlinge dürfen an der Grenze nicht ohne Weiteres zurückgewiesen werden. Die Entscheidung widerspricht der aktuellen Asylpolitik der Bundesregierung, auch wenn sie formal nur drei Geflüchtete betrifft.

Geuther, Gudula |
Ein Polizist hält eine Kelle mit Aufschrift: HALT POLIZEI an der Autobahn
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Zurückweisung von Asylbewerbern ohne Prüfung ihres Antrags für rechtswidrig erklärt. (picture alliance / CHROMORANGE / Michael Bihlmayer)