
Verwaltungsgericht
Zurückweisung von Asylsuchenden an Grenze ist rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Berlin urteilt: Flüchtlinge dürfen an der Grenze nicht ohne Weiteres zurückgewiesen werden. Die Entscheidung widerspricht der aktuellen Asylpolitik der Bundesregierung, auch wenn sie formal nur drei Geflüchtete betrifft.
