Coronapandemie
Verwaltungsgericht Osnabrück lässt Verfassungsmäßigkeit von Pflege-Impfpflicht in Karlsruhe prüfen

Die in der Pandemie im März 2022 eingeführte Impfpflicht für Pflegepersonal war nach Auffassung des Osnabrücker Verwaltungsgerichts spätestens ein halbes Jahr danach nicht mehr haltbar.

    Impfpass nach dritter erfolgter Booster-Impfung mit BioNTec gegen Covid-19, Sars-CoV-2, Corona-Krise, Stuttgart, Baden-W
    Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen mussten sich während der Coronapandemie impfen lassen, wenn sie nicht genesen waren. (imago images/Michael Weber)
    Wegen erheblicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Paragrafen im damaligen Infektionsschutzgesetz setzten die Richter das Verfahren aus und überwiesen den Fall nach Karlsruhe. Geklagt hatte eine Pflegehelferin, die wegen fehlender Impf- oder Genesenen-Nachweise ein Betätigungsverbot erhalten hatte. Die Verwaltungsrichter gehen davon aus, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Berufsfreiheit der Betroffenen verletzte.
    So sei spätestens im November 2022 klar gewesen, dass auch eine Impfung nicht davor schützte, andere Menschen mit dem Coronavirus anzustecken - und somit auch nicht vulnerable Personen.
    Diese Nachricht wurde am 04.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.