
Die Hamburger Verbraucherschutzbehörde teilte mit, die Anordnung der Bezirke trete am Freitag in Kraft. Zuvor hatte das saarländische Umweltministerium eine Stallpflicht angekündigt, die ab Donnerstag für zunächst vier Wochen gelten soll. Betroffen sind sowohl private als auch gewerbliche Halter von Vögeln und Geflügel.
                In Brandenburg ist aktuell nur noch ein Kreis von einer solchen Stallpflicht ausgenommen. In Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen gilt sie in einigen Landkreisen. 
Inzwischen wurden auch aus Sachsen die ersten Vogelgrippe-Verdachtsfälle bei einzelnen Wildvögeln gemeldet.
                Inzwischen wurden auch aus Sachsen die ersten Vogelgrippe-Verdachtsfälle bei einzelnen Wildvögeln gemeldet.
Die Geflügelpest ist hochansteckend und kann bei vielen Vogel- und Geflügelarten rasch tödlich verlaufen. Betroffen sind derzeit vor allem Kraniche.
                Diese Nachricht wurde am 29.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
              