Maßnahme gegen Ausbreitung
Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügel in mehreren Bundesländern

Wegen der Ausbreitung der Vogelgrippe hat nach dem Saarland auch das Bundesland Hamburg eine flächendeckende Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Die Maßnahme soll den Kontakt zwischen Haus- und Wildvögeln verhindern.

    Zu sehen ist ein Hühnerstall. Einige Tiere laufen auf Holzstangen.
    Hühner in einem Stall im Kreis Tübingen, Baden-Württemberg. (picture alliance / Pressebildagentur ULMER / ULMER)
    Die Hamburger Verbraucherschutzbehörde teilte mit, die Anordnung der Bezirke trete am Freitag in Kraft. Zuvor hatte das saarländische Umweltministerium eine Stallpflicht angekündigt, die ab Donnerstag für zunächst vier Wochen gelten soll. Betroffen sind sowohl private als auch gewerbliche Halter von Vögeln und Geflügel.
    In Brandenburg ist aktuell nur noch ein Kreis von einer solchen Stallpflicht ausgenommen. In Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen gilt sie in einigen Landkreisen.
    Inzwischen wurden auch aus Sachsen die ersten Vogelgrippe-Verdachtsfälle bei einzelnen Wildvögeln gemeldet.
    Die Geflügelpest ist hochansteckend und kann bei vielen Vogel- und Geflügelarten rasch tödlich verlaufen. Betroffen sind derzeit vor allem Kraniche.
    Diese Nachricht wurde am 29.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.