
Aus Bürgergeld wird Grundsicherung
Ziel ist es, Menschen schneller wieder in Arbeit zu vermitteln. Außerdem werden die Regeln verschärft, unter anderem für das Schonvermögen und Wohnkosten. Bevor jemand Grundsicherung bekommen kann, muss eigenes Vermögen bis zu bestimmten Schonbeträgen aufgebraucht werden.
Künftig können - früher und in größerem Umfang als bisher - Leistungen gekürzt werden, wenn Menschen zum Beispiel Termine versäumen oder ein Jobangebot ablehnen. Bei mehrfachen Verstößen soll es sogar möglich sein, das Geld komplett zu streichen - inklusive der Zahlungen für Miete und Heizung. Die Neuerungen sollen größtenteils zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Reform der Altersvorsorge
Die staatlich geförderte Altersvorsorge wird anders geregelt. Künftig soll es Altersvorsorgeprodukte mit unterschiedlichen Garantiestufen und damit auch unterschiedlichen Renditechancen geben. Wer einen alten Riester-Vertrag hat, soll den entweder weiterführen oder ins neue System wechseln können.
Abschluss- und Vertriebskosten sollen auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden, statt gesammelt zu Beginn anzufallen. Eine Wechselgebühr sollen die Anbieter nur in den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss verlangen dürfen.
Verkehrsprojekte
Genehmigungen von Bauprojekten für Autobahnen, Schienen und Wasserwege sollen beschleunigt werden. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen bei Verfahrens-, Planungs- und Umweltvorschriften vor. Diejenigen Projekte, die als Vorhaben von "überragendem öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit" eingestuft werden, sollen im Genehmigungsverfahren Vorrang haben.
Planfeststellungsverfahren sollen vollständig digital laufen, von der Antragstellung über die Beteiligung der Öffentlichkeit bis hin zur Entscheidung. Vorgesehen sind außerdem verbindliche Fristen. Konkret geht es etwa um Schienenprojekte, Vorhaben zum Neubau von Autobahnen und zum Ausbau von Lkw-Parkplätzen an Autobahnen.
Produkthaftung
Ein Gesetzentwurf des Justizministeriums sieht vor, die Regeln zur Produkthaftung auch auf Schäden durch fehlerhafte Software auszuweiten - einschließlich KI-Software, was etwa bei Unfällen mit autonom fahrenden Autos relevant werden könnte. Künftig soll es generell einfacher werden, Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gerichtlich durchzusetzen, etwa durch Beweiserleichterungen für Geschädigte.
Der Gesetzentwurf geht auf europäische Vorgaben zur Produkthaftung zurück. Diese müssen bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
Apotheken
Apotheken sollen künftig Impfungen und Schnelltests anbieten können. Konkret geht es um Immunisierungen mit Tot-Impfstoffen. Auch sollen in Apotheken und zugelassenen Pflegeeinrichtungen Schnelltests gegen bestimmte Erreger durchgeführt werden können, etwa Rota-Virus oder Influenza. Zudem soll es neue Präventionsangebote in Apotheken geben, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes.
Apothekenstandorte im ländlichen Raum sollen unterstützt werden. So sollen vertretungsweise, zeitlich begrenzt und mit behördlicher Genehmigung auch pharmazeutisch-technische Assistenten die Leitung einer Apotheke übernehmen können.
Bei bestimmten verschreibungspflichtigen Medikamenten soll künftig in Apotheken die Abgabe ohne ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung möglich sein.
Jagdgesetz
Eine Änderung des Gesetzes soll den Abschuss von Wölfen erleichtern. Die Bundesländer erhalten die Möglichkeit, in Regionen mit hohen Wolfszahlen und in denen der Bestand der Tiere nicht als gefährdet gilt, den Bestand zu regulieren.
Außerdem soll der Abschuss von Wölfen auch unabhängig vom jeweiligen Bestand erleichtert werden - und zwar dann, wenn Tiere bereits Schutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere verletzt oder getötet haben.
Diese Nachricht wurde am 17.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
