Anonymität im Netz
Vorstoß für Klarnamenpflicht im Internet findet Fürsprecher

Der Vorstoß des früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Voßkuhle für Klarnamen im Internet findet Fürsprecher in der Politik.

    Andreas Voßkuhle blickt bei einer Pressekonferenz über seine Brillengläser nach oben. Er trägt eine hellblaue Krawatte zum dunkelblauen Anzug.
    Andreas Voßkuhle, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts (Archiv). (picture alliance / dpa / Katharina Kausche)
    Voßkuhle hatte im "Tagesspiegel" für eine Pflicht zur Verwendung von Klarnamen plädiert, um Hass und Hetze einzudämmen und die Diskurskultur im Netz rationaler zu gestalten. Es gebe eine "Verrohung im Netz", die keine Gesellschaft aushalte. Eine Klarnamenpflicht sei nicht einfach umzusetzen, aber verfassungsrechtlich zulässig, argumentierte der 62-Jährige, der von 2010 bis 2020 das Bundesverfassungsgericht leitete. Bayerns Digitalminister Mehring von den Freien Wählern unterstützt Voßkuhles Vorschlag. Das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhalte keinen Anspruch auf Anonymität.
    Auch Berlins Justizsenatorin Badenberg, CDU, forderte eine "ergebnisoffene, aber zielgerichtete Debatte über eine Klarnamenpflicht im digitalen Raum".
    Diese Nachricht wurde am 26.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.