Pläne für passives Wahlrecht
Führt eine „falsche Meinung“ künftig zum Wahlrechtsverlust?

Union und SPD planen, dass Menschen schneller das passive Wahlrecht entzogen werden kann. Wer mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, soll sich bei einer Wahl nicht mehr als Kandidat aufstellen lassen dürfen. Was das genau bedeutet.

    Bundestagssitzung: Blick ins Plenum
    Wer wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, kann derzeit theoretisch in den Bundestag gewählt werden. Das will die Bundesregierung ändern. (picture alliance / dts-Agentur / -)
    Wir überprüfen regelmäßig Behauptungen, die im Internet viel diskutiert werden. Was stimmt, was nicht - und welche Aspekte fehlen in der Diskussion?

    Inhalt

    Was stimmt

    Ein Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass Menschen schneller das Recht verlieren sollen, sich als Kandidat für eine Wahl aufstellen zu lassen. Das „passive Wahlrecht“ soll bis zu fünf Jahre entzogen werden können. Voraussetzung soll eine Verurteilung wegen Volksverhetzung zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe sein. Über den Entzug des Wahlrechts sollen Gerichte entscheiden.
    Das Gesetz wird von der AfD kritisiert. Aber auch Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) hat Bedenken geäußert.
    Bei Mord und Vergewaltigung wird bei einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr auch jetzt schon das passive Wahlrecht entzogen.

    Das wird behauptet

    Die AfD behauptet, Menschen mit unliebsamer Meinung solle das Wahlrecht entzogen werden. Parteivize Stephan Brandner spricht von einem weiteren Versuch, unliebsame politische Meinungen aus den Parlamenten zu drängen.

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    Was nicht stimmt

    Einerseits will das Bundesjustizministerium tatsächlich bestimmten Straftätern das Recht entziehen, sich zur Wahl aufstellen zu lassen. Es geht dabei jedoch nicht um abweichende Meinungen, sondern um Volksverhetzung. Andererseits gilt der Gesetzesentwurf nur für Täter, die zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurden.  
    Aktuell nicht betroffen wäre beispielsweise Björn Höcke, Landesvorsitzender der AfD in Thüringen. Höcke wurde zwar wegen der Verwendung einer NS-Parole verurteilt, jedoch nicht wegen Volksverhetzung.
    Es gab tatsächlich mehrere Verfahren wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung gegen AfD-Politiker. Allerdings endeten einige Verfahren auch mit Freisprüchen oder lediglich Geldstrafen. In diesen Fällen könnten sich die betreffenden Politiker weiterhin zur Wahl stellen.
    Quellen: Spiegel, bundestag.de, mdr.de