Reform geplant
Wird der BND zum Geheimdienst?

Der Bundesnachrichtendienst steht wohl vor der größten Reform seiner Geschichte. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass er künftig Sabotage betreiben und Wohnungen verwanzen darf. Was bekannt ist – und welche Bedenken es gibt.

    "Bundesnachrichtendienst" steht auf dem Zaun vor einem Gebäudekomplex. Hinter dem Zaun, im Hof, liegt ein Fels.
    Arbeit hinter verschlossenen Türen: die BND-Zentrale in Berlin (Archiv) (picture alliance / Paul Zinken / dpa / Paul Zinken)
    Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll nach Plänen aus dem Kanzleramt künftig auch operativ tätig werden. Das berichten WDR, NDR und „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) unter Berufung auf einen neuen Gesetzentwurf. Grund für die geplante Reform ist offenbar die gestiegene Bedrohung unter anderem durch Russland. Das Kanzleramt will aber auch die Abhängigkeit von US-amerikanischen Geheimdiensten verringern.

    Inhalt

    Was darf der BND bislang – und was nicht?

    Entführungen, Verhöre, Ausbildung von Rebellen im Ausland: Geheimdienste wie der CIA oder der Mossad haben weitreichende und zum Teil äußerst fragwürdige Befugnisse. Ganz anders der BND. Die Spione des deutschen Auslandsnachrichtendienstes dürfen bisher ausschließlich Informationen sammeln und auswerten.
    Laut BND-Gesetz müssen diese „von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik“ sein. Das Ausforschen von personenbezogenen Daten ist BND-Mitarbeitern nur gestattet, wenn es Hinweise auf schwerwiegende Straftaten gibt. Die Genehmigung dafür muss zuvor ein Bundestagsgremium erteilen, die sogenannte G10-Kommission.
    Teil der strategischen Aufklärung des BND ist allerdings durchaus die Überwachung des Internets. Der BND durchforstet internationale Datenströme, E-Mails und Chats kontinuierlich nach Suchbegriffen. So soll er beispielsweise Hinweise auf geplante Anschläge erlangen.

    Vom Parlament überwacht

    Im Vergleich zur Praxis anderer Länder wird der 1956 gegründete BND durch die Politik besonders streng überwacht – vom Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) des Bundestags. Das geheim tagende Gremium, das auch den Verfassungsschutz und den Militärischen Abschirmdienst kontrolliert, hat weitreichende Befugnisse. Die Geheimdienst-Kontrolleure dürfen die deutschen Spione befragen und Akten einsehen, sie haben jederzeit Zutritt zu den Büros des Nachrichtendienstes. Außerdem muss die Bundesregierung den PKGr-Mitgliedern umfassend über die Tätigkeiten des BND unterrichten.
    Ein weiteres Kontrollorgan ist seit 2022 der Unabhängige Kontrollrat (UKRat). In der Bundesbehörde wachen ehemalige Richter über die „technische Aufklärung“ des BND, also wie der Nachrichtendienst beispielsweise Internet- oder Satellitenkommunikation durchsucht.

    Welche neuen Befugnisse soll der BND erhalten?

    Der BND soll künftig deutlich mehr Handlungsmöglichkeiten erhalten. Dazu gehörten etwa Sabotageaktionen, um gegnerische Streitkräfte zu schwächen. Eine Auswahl der geplanten Änderungen:
    Internetüberwachung und Gesichtserkennung
    Nach Vorstellung des Kanzleramts soll der BND künftig Kommunikationsdaten bis zu sechs Monaten speichern und auswerten können. Das berichtet die Tagesschau. Das soll nicht nur für IP-Adressen und andere Metadaten gelten, sondern auch für die Inhalte der Kommunikation. Dem BND soll es auch erlaubt werden, Internetverkehr zu überprüfen, der von Deutschland aus ins Ausland verläuft. Das Kanzleramt will dem BND zudem gestatten, Daten mit künstlicher Intelligenz auszuwerten und Gesichtserkennungssoftware einzusetzen.
    Hacking
    Ausländische Internetprovider und Plattformen wie Google oder X soll der Nachrichtendienst künftig legal hacken dürfen, wenn sie Daten nicht freiwillig herausgeben. Neu ist auch: Um Cyberattacken abzuwehren, soll es dem BND erlaubt werden, IT-Infrastruktur in Deutschland zu hacken.
    Cyberangriffe
    Deutlich mehr Befugnisse soll der deutsche Auslandsdienst bei Cyberangriffen bekommen: In bedrohlichen Fällen soll es ihm erlaubt sein, aktiv zurückzuschlagen und etwa Datenströme umzuleiten oder eine IT-Infrastruktur auszuschalten, von der Angriffe gestartet werden. 
    Drohnenabwehr
    Der BND soll nach Vorstellungen aus dem Kanzleramt auch selbst Drohnen über seinen Liegenschaften mit „geeigneten Mitteln“ abwehren dürfen. Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) nannte in einem Beitrag für die „FAZ“ beispielsweise das Stören des Funkverkehrs.
    Eindringen in Wohnungen, Sabotage, Straftaten
    BND-Mitarbeiter dürfen nach den Plänen künftig in Wohnungen eindringen, um Spionagetechnik zu installieren. Das Kanzleramt will ihnen zudem gestatten, Gerätschaften, wie z. B. Waffenteile, heimlich zu manipulieren und zu sabotieren, um sie unschädlich zu machen.
    Informanten und Spione sollen künftig im Ausland gewisse Straftaten begehen dürfen. Der Entwurf nennt beispielhaft Einbrüche oder Diebstahl. Voraussetzung ist, dass dies für ihre Tätigkeit erforderlich ist. Außerdem sollen in Ausnahmefällen schon 16-Jährige als Informanten geworben werden dürfen.

    Voraussetzung: „nachrichtendienstliche Sonderlage“

    Die neuen Befugnisse soll der BND nur in einer „nachrichtendienstlichen Sonderlage“ erhalten. Definiert wird diese laut dem Bericht von WDR, NDR und SZ als eine Situation, in der eine Bedrohung für die BRD oder Bündnispartner festgestellt wird – etwa durch Kriegsvorbereitungen einer anderen Nation oder durch verstärkte hybride Angriffe.
    Die „nachrichtendienstliche Sonderlage“ soll der neu geschaffene Nationale Sicherheitsrat (NSR) feststellen können. Dem Ausschuss gehören neben dem Kanzler unter anderem die wichtigsten Bundesminister an. Notwendig ist auch Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlamentarischen Kontrollgremium. Die BND-Gesetzesnovelle befindet sich laut dem Medien-Bericht noch in einem frühen Stadium.

    Wie wird die Reform begründet?

    Mit der geplanten Reform will das Kanzleramt auf die gestiegene hybride Bedrohung vor allem durch Russland reagieren. „Wir sehen Drohnen, Schattenflottentanker, Spionage, Sabotage, Fake-News-Kampagnen, Destabilisierung. Und dagegen müssen sich auch unsere Behörden besser aufstellen“, sagt Marc Henrichmann, Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums. „Es geht um die Sicherheit unseres Landes, und deswegen braucht es dringend eine Reform“, so der CDU-Politiker. Deutschland müsse den Regimen der Welt auch zeigen, dass man in Sicherheitsfragen „ein ernst zu nehmender Player“ sei und sich nicht „auf der Nase rumtanzen“ lasse.
    Henrichmann beklagt, dass es oft zu Zeitverzögerungen komme, weil der BND nicht selbst operativ tätig werden darf. Die aktuellen Beschränkungen bei der Datenerhebung und Datenspeicherung mache dem BND die Informationsbeschaffung und Auswertung teilweise „extrem schwer“.
    Das Reformvorhaben ist auch eine Reaktion auf die US-Außenpolitik unter Donald Trump. Aus Sicherheitskreisen heißt es zwar, man arbeite noch gut mit den US-Behörden zusammen.  Das sieht auch Henrichmann so. „Aber wir müssen in letzter Konsequenz europäisch auch alleine stehen und uns bewähren können“, sagt der Sicherheitspolitiker. Das Ziel sei, von den Amerikanern unabhängig zu werden.
    Offenbar will das Kanzleramt mit den neuen Befugnissen auch die Zusammenarbeit mit den europäischen Ländern ausbauen. Dazu müssten die Dienste auf einem gemeinsamen Level arbeiten, so Henrichmann.  Mit der Reform sollen die Fähigkeiten des BND „auf das Niveau der europäischen Partner angehoben“ werden. Dieses Ziel haben Union und SPD bereits in ihrem Koalitionsvertrag formuliert. Die Nachrichtendienste sollen demnach „mit der Leistungsfähigkeit relevanter europäischer Partnerdienste wieder Schritt“ halten können.
    Der Grünen-Sicherheitspolitiker Konstantin von Notz begrüßt die Reformpläne. Die Sicherheitslage sei angesichts hybrider Angriffe unter anderem aus Russland maximal ernst. Die Grünen seien bereit, auch über präventive Cyberangriffe und Sabotageaktionen zu reden. Voraussetzung sei, dass diese Befugnisse in einem engen rechtsstaatlichen Rahmen erteilt würden, sagte von Notz.

    Welche Bedenken gibt es?

    Eine Erweiterung von Befugnissen für den Nachrichtendienst sehen einige Abgeordnete tendenziell eher skeptisch. Der Bundesnachrichtendienst steht überdies bereits wegen der Überwachung von Datenströmen in der Kritik. Der Ausbau seiner Kompetenzen dürfte auf weitere Ablehnung stoßen.
    Bedenken gibt es auch hinsichtlich des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr). Kritiker halten es für einen „zahnlosen Tiger“. Denn bei der Kontrolle müssen sich die PKGr-Mitglieder im Wesentlichen auf die Angaben der Nachrichtendienste und Regierungsmitglieder verlassen. Den Wahrheitsgehalt dieser Informationen können sie kaum überprüfen.
    Dazu kommt, dass Mitglieder des Kontrollgremiums einer Schweigepflicht unterliegen. Nur in Ausnahmefällen dürfen sie mit Zweidrittelmehrheit davon abweichen und Erkenntnisse öffentlich machen.
    Außerdem stellen Regierungsvertreter im Normalfall die Mehrheit in dem Kontrollgremium. Damit können sie Nachforschungen von Vertretern der Opposition verhindern. Derzeit ist das Gremium mit Vertretern von Union, SPD und Grünen besetzt. Die AfD und die Linke sind nicht vertreten.

    Aufweichung des Trennungsgebots

    Bedenken grundsätzlicher Art gibt es wegen der Aufweichung des Trennungsgebots zwischen Polizei und Nachrichtendienst. Dass der BND nur Informationen beschaffen und analysieren, aber nicht operativ tätig sein darf, ist eine Lehre aus der NS-Zeit mit einer politisch gelenkten Gestapo.
    Aber auch wegen des geplanten Einsatzes von künstlicher Intelligenz gibt es Sorgen. Der BND könnte auf die US-amerikanische Polizeisoftware Palantir von Milliardär Peter Thiel zurückgreifen, befürchten Kritiker. Denn eine vergleichbare europäische Lösung gibt es bislang nicht. Damit bestehe die Gefahr, dass Daten in die USA abfließen. Auch gibt es bei Palantir Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes.  

    tmk