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Bundestag
Wahlrechtsreform beschlossen - Union kündigt Normenkontrollklage an

Der Bundestag hat nach jahrelangem Streit eine Wahlrechtsreform beschlossen, die die Zahl der Angeordneten dauerhaft auf 630 begrenzen soll.

    Das Reichstaggebäude in Berlin
    Im Bundestag soll die Zahl der Abgeordneten schrumpfen. Bisher gibt es noch Streit darüber, wie das geschehen soll. (picture alliance / dpa / Annette Riedl)
    Ein Entwurf von SPD, Grünen und FDP bekam die erforderliche einfache Mehrheit. 399 Abgeordnete stimmten für die Reform. 261 Abgeordnete votierten dagegen, 23 enthielten sich.
    Union und Linkspartei sehen sich durch die Reform benachteiligt. Sie werfen den Ampel-Fraktionen vor, mit der Wahlrechtsreform ihre Macht sichern zu wollen. Unionsfraktionschef Merz kündigte an, beim Bundesverfassungsgericht eine Normenkontrollklage gegen die Wahlrechtsreform einzureichen.
    Die Zahl der Bundestagsabgeordneten soll durch den Verzicht auf Überhang- und Ausgleichsmandate erreicht werden. Außerdem entfällt die sogenannte Grundmandatsklausel. Sie führt bisher dazu, dass Parteien auch dann in den Bundestag einziehen, wenn sie weniger als fünf Prozent der Stimmen errungen haben. Voraussetzung ist, dass sie mindestens drei Direktmandate gewonnen haben. Von dieser Klausel profitierte 2021 die Linkspartei.
    Diese Nachricht wurde am 17.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.