"Eines der wesentlichen Ergebnisse der Intensivmedizin ist, mit einiger Präzision die Zeit zu bestimmen, an der ein Patient vom Leben zum Tod übergeht. Diesen Zeitpunkt exakt festzulegen, ist von großer Bedeutung", unterstreicht Professor Tom Woodcock, Direktor des Intensive Care Unit am University Hospital in Southampton anlässlich des Jahreskongresses der Europäischen Gesellschaft für Intensivmedizin. Woodcock vertritt den Standpunkt, dass der Tod ist ein unumkehrbarer Zustand ist, während das Sterben sich als Prozess vollzieht. Dabei gebe es einen Zeitpunkt, ab dem der Niedergang nicht mehr aufzuhalten sei. Aber weniger der präzise Todeszeitpunkt sollte im Vordergrund stehen, so meint der britische Experte, sondern bis wann Beatmung oder Reanimation noch sinnvoll seien oder dem Sterbeprozess besser sein Lauf gelassen werde.
Hierzulande gilt seit 1997 - wie in vielen anderen Ländern - das so genannte Hirntodkriterium, bei dem das Gehirn über eine definierte Zeitspanne hinweg keine Aktivität mehr zeigen darf. In Großbritannien dagegen genügt bereits der Ausfall des Hirnstamms, der wesentliche Steuerfunktionen des Körpers regelt, darunter Atmung, Herzschlag und Muskeltonus. Tom Woodcock befürwortet diese Definition: "Arbeitet das Gehirn, dann lebt man. Arbeitet es nicht, ist man tot. Das ist ein gutes, allgemeines Prinzip." Einigkeit herrscht unter Intensivmedizinern, wie die Funktion des Zentralnervensystems überprüft werden kann, etwa mittels Messung seiner elektrischen Aktivität (EEG). Doch in der Praxis herrschen deutliche Unterschiede. So muss in Deutschland über drei Tage hinweg eine "Nulllinie" des Gehirn-EEGs gemessen werden, um den Tod des Patienten festzustellen, während in Österreich bereits sechs Stunden einer so genannten "Flatline" ausreichen. Fallen weitere Kriterien negativ aus, also erfolgt etwa keine Pupillenreaktion mehr auf Licht oder ist die gesamte Muskulatur schlaff gelähmt, kann der Zeitraum der Nulllinie verkürzt werden, denn solche Phänomene weisen auf einen Ausfall der entsprechenden zentralen Steuerungszentren im Gehirn hin.
Eine wesentliche Rolle spielt die Feststellung des definitiven Todes eines Menschen auch für den Fall, dass der Patient sich als Organspender bereit erklärt hat. Denn um die Organe in funktionsfähigem Zustand erhalten und zu den Empfängern transportieren zu können, ist besondere Eile geboten. "Die Interessen der Transplantationspatienten, die auf Organe und Gewebe warten, vertritt man am besten durch eine möglichst frühe Todesfeststellung, so dass die Organe verwendbar bleiben", so Woodcock. Derzeit warten, nach Angaben der Stiftung Eurotransplant, in Deutschland etwa 360 Patienten auf ein Herz und ebenso viele auf eine Lunge. Jeder vierte Herzpatient verstirbt, bevor ein passendes Organ beschafft werden kann. Kritiker der raschen Todesfeststellung werfen Woodcock allerdings vor, über eine Aufweichung des Todeskriteriums quasi auf administrativem Wege die Anzahl potentieller Organspender erhöhen zu wollen. Woodcock hält dagegen: "Wir können nicht aufhören, den Tod zu bestimmen und uns nur auf das konzentrieren, was für den Patienten wichtig ist. Es ist eine philosophische Betrachtung und nicht gemeint als Vorstoß in Richtung Gesetzesänderungen in Europa oder ein neuer philosophisch-moralischer Ansatz dessen, was Tod und Sterben ist." So sei ein Vorstoß zur Änderung des Transplantationsgesetzes derzeit auch nicht geplant, sagte er in seinem Beitrag.
[Quelle: Uwe Springfeld]
Hierzulande gilt seit 1997 - wie in vielen anderen Ländern - das so genannte Hirntodkriterium, bei dem das Gehirn über eine definierte Zeitspanne hinweg keine Aktivität mehr zeigen darf. In Großbritannien dagegen genügt bereits der Ausfall des Hirnstamms, der wesentliche Steuerfunktionen des Körpers regelt, darunter Atmung, Herzschlag und Muskeltonus. Tom Woodcock befürwortet diese Definition: "Arbeitet das Gehirn, dann lebt man. Arbeitet es nicht, ist man tot. Das ist ein gutes, allgemeines Prinzip." Einigkeit herrscht unter Intensivmedizinern, wie die Funktion des Zentralnervensystems überprüft werden kann, etwa mittels Messung seiner elektrischen Aktivität (EEG). Doch in der Praxis herrschen deutliche Unterschiede. So muss in Deutschland über drei Tage hinweg eine "Nulllinie" des Gehirn-EEGs gemessen werden, um den Tod des Patienten festzustellen, während in Österreich bereits sechs Stunden einer so genannten "Flatline" ausreichen. Fallen weitere Kriterien negativ aus, also erfolgt etwa keine Pupillenreaktion mehr auf Licht oder ist die gesamte Muskulatur schlaff gelähmt, kann der Zeitraum der Nulllinie verkürzt werden, denn solche Phänomene weisen auf einen Ausfall der entsprechenden zentralen Steuerungszentren im Gehirn hin.
Eine wesentliche Rolle spielt die Feststellung des definitiven Todes eines Menschen auch für den Fall, dass der Patient sich als Organspender bereit erklärt hat. Denn um die Organe in funktionsfähigem Zustand erhalten und zu den Empfängern transportieren zu können, ist besondere Eile geboten. "Die Interessen der Transplantationspatienten, die auf Organe und Gewebe warten, vertritt man am besten durch eine möglichst frühe Todesfeststellung, so dass die Organe verwendbar bleiben", so Woodcock. Derzeit warten, nach Angaben der Stiftung Eurotransplant, in Deutschland etwa 360 Patienten auf ein Herz und ebenso viele auf eine Lunge. Jeder vierte Herzpatient verstirbt, bevor ein passendes Organ beschafft werden kann. Kritiker der raschen Todesfeststellung werfen Woodcock allerdings vor, über eine Aufweichung des Todeskriteriums quasi auf administrativem Wege die Anzahl potentieller Organspender erhöhen zu wollen. Woodcock hält dagegen: "Wir können nicht aufhören, den Tod zu bestimmen und uns nur auf das konzentrieren, was für den Patienten wichtig ist. Es ist eine philosophische Betrachtung und nicht gemeint als Vorstoß in Richtung Gesetzesänderungen in Europa oder ein neuer philosophisch-moralischer Ansatz dessen, was Tod und Sterben ist." So sei ein Vorstoß zur Änderung des Transplantationsgesetzes derzeit auch nicht geplant, sagte er in seinem Beitrag.
[Quelle: Uwe Springfeld]