Theo Geers: In der Nacht von Sonntag auf Montag hat es Teile von Sachsen und Sachsen-Anhalt schwer getroffen, aber auch in Nordhessen oder zuvor im Rheintal bei St. Goar haben Unwetter schwere Schäden angerichtet, und treffen kann es natürlich immer auch andere Regionen. Die naheliegende Frage ist dann, wie solche Unwetterschäden auch richtig der Versicherung gemeldet werden, und genau darüber möchte ich jetzt mit Andrea Heyer, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen, sprechen. Guten Tag, Frau Heyer.
Andrea Heyer: Ja, hallo!
Geers: Frau Heyer, hangeln wir uns doch mal an einem idealtypischen Unwetterschaden entlang: faustgroße Hagelkörner, Starkregen, Blitze, also das volle Programm, und am Haus werden Dachziegel und Fensterscheiben zertrümmert, oder sogar die Fassade. Zahlt dann die Wohngebäudeversicherung?
Heyer: Nun, es kommt darauf an, welche Leistungen ich in meinem Versicherungsvertrag eingeschlossen habe. Wichtig ist, dabei zu wissen: Wohngebäudeversicherung ist nicht gleich Wohngebäudeversicherung. In ihrer einfachen Form deckt sie nämlich nur die Gefahr Feuer ab, und damit wären nur die direkten Folgen eines Blitzschlages versichert, also zum Beispiel, wenn der Blitz in den Schornstein gegangen ist und diesen zertrümmert hat. Nur in der sogenannten verbundenen Wohngebäudeversicherung sind auch Sturm- und Hagelschäden eingeschlossen, und gezahlt wird dann, wenn der Sturm beispielsweise die Dachziegel abgedeckt hat, oder, wie gestern vielfach zu sehen war, Hagelkörner ganze Fassaden stark beschädigt haben. Und Überschwemmungsschäden durch Starkregen werden wiederum nur dann reguliert, wenn ich zusätzlich noch eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen habe.
Geers: Bleiben wir noch mal bei dem Schadenfall, Frau Heyer. Was ist denn mit weiteren Schäden am Haus? Zum Beispiel Regenwasser dringt durchs Dach, das zuvor zerstört wurde, ein, zerstört Fußböden oder auch Möbel, oder ein umgestürzter Baum beschädigt das Haus. Wer zahlt dann?
Heyer: Nun, wurden durch den Sturm, oder auch durch einen Tornado Gegenstände auf das Wohngebäude geschleudert und ist dadurch zum Beispiel ein Loch im Dach entstanden, zahlt der Wohngebäudeversicherer auch dafür die vereinbarte Versicherungsleistung. Und auch Folgeschäden, die genannt sind, sind mit abgedeckt. Wurden jedoch Möbel in Mitleidenschaft gezogen, dann muss man sich an seinen Hausratversicherer wenden. Der reguliert im Übrigen auch Überspannungsschäden an elektrischen Geräten.
Geers: Jetzt regnet es immer weiter und jetzt kommt zum Beispiel eine Wasser- oder Schlammlawine aufs Haus zu. Der Keller läuft voll. Was ist dann?
Heyer: Regen an sich ist in der Wohngebäudeversicherung nicht versichert, sondern nur Leitungswasser und Schäden, die durch Leitungswasser entstanden sind. Kommt es also wegen des vielen Regens zur Überschwemmung, würde wiederum nur die Elementarschadenversicherung helfen.
Geers: Und wie ist es mit einem Rückstau in der Kanalisation, wenn zum Beispiel das viele Wasser nicht abgeleitet werden kann und die Gullys überlaufen?
Heyer: Auch hier hilft nur die Elementarschadenversicherung, aber die Tücke liegt im Detail. Das heißt, es kommt hier auf das Kleingedruckte, also die Versicherungsbedingungen an. Nicht überall ist Rückstau voll umfänglich versichert und außerdem ist es oft so, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, Vorsorge zu treffen, beispielsweise mit entsprechenden Rückstauventilen.
Geers: Also eine Klappe im Kanalanschluss. – Nun heißt es immer, Frau Heyer, Versicherungsschäden müssten unverzüglich gemeldet werden. Wie macht ein Haus- oder Wohnungsbesitzer das am besten?
Heyer: Vielleicht erst zu dem Wort unverzüglich. Das heißt also wirklich ganz schnell. Wer jetzt einen solchen Schaden erst 14 Tage später melden würde, läuft Gefahr, den Versicherungsschutz zu verlieren. Das heißt, man sollte schnell, zum ersten, sicherlich telefonisch den Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen, und dann aber auch noch schriftlich und nachweisbar eine ordentliche Schadenmeldung hinterherschicken.
Geers: Und wie belegt man das am besten? Soll man Fotos machen, Zeugenaussagen sammeln?
Heyer: Ja, auf jeden Fall. Fotos oder kleine Videos sind immer sehr hilfreich und Zeugenaussagen können auch genutzt werden.
Geers: Letzte Frage, Frau Heyer. Schadenminderungspflicht, auch das gehört ja zu den Pflichten des Versicherungsnehmers. Was gehört alles dazu?
Heyer: Das heißt, man muss alles tun, damit der Schaden nicht noch höher ausfällt. Das sind also gewisse Notmaßnahmen, die eingeleitet werden müssen, wobei natürlich der Versicherungsnehmer nicht sein Leib und Leben in Gefahr bringen muss, wenn ich an die Dachschäden beispielsweise denke. Es ist immer sinnvoll, auch diese ersten Maßnahmen mit dem Versicherer abzustimmen.
Geers: Danke schön! – Das war Andrea Heyer, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen, zur Frage, wie man Unwetterschäden richtig seiner Versicherung meldet.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
Andrea Heyer: Ja, hallo!
Geers: Frau Heyer, hangeln wir uns doch mal an einem idealtypischen Unwetterschaden entlang: faustgroße Hagelkörner, Starkregen, Blitze, also das volle Programm, und am Haus werden Dachziegel und Fensterscheiben zertrümmert, oder sogar die Fassade. Zahlt dann die Wohngebäudeversicherung?
Heyer: Nun, es kommt darauf an, welche Leistungen ich in meinem Versicherungsvertrag eingeschlossen habe. Wichtig ist, dabei zu wissen: Wohngebäudeversicherung ist nicht gleich Wohngebäudeversicherung. In ihrer einfachen Form deckt sie nämlich nur die Gefahr Feuer ab, und damit wären nur die direkten Folgen eines Blitzschlages versichert, also zum Beispiel, wenn der Blitz in den Schornstein gegangen ist und diesen zertrümmert hat. Nur in der sogenannten verbundenen Wohngebäudeversicherung sind auch Sturm- und Hagelschäden eingeschlossen, und gezahlt wird dann, wenn der Sturm beispielsweise die Dachziegel abgedeckt hat, oder, wie gestern vielfach zu sehen war, Hagelkörner ganze Fassaden stark beschädigt haben. Und Überschwemmungsschäden durch Starkregen werden wiederum nur dann reguliert, wenn ich zusätzlich noch eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen habe.
Geers: Bleiben wir noch mal bei dem Schadenfall, Frau Heyer. Was ist denn mit weiteren Schäden am Haus? Zum Beispiel Regenwasser dringt durchs Dach, das zuvor zerstört wurde, ein, zerstört Fußböden oder auch Möbel, oder ein umgestürzter Baum beschädigt das Haus. Wer zahlt dann?
Heyer: Nun, wurden durch den Sturm, oder auch durch einen Tornado Gegenstände auf das Wohngebäude geschleudert und ist dadurch zum Beispiel ein Loch im Dach entstanden, zahlt der Wohngebäudeversicherer auch dafür die vereinbarte Versicherungsleistung. Und auch Folgeschäden, die genannt sind, sind mit abgedeckt. Wurden jedoch Möbel in Mitleidenschaft gezogen, dann muss man sich an seinen Hausratversicherer wenden. Der reguliert im Übrigen auch Überspannungsschäden an elektrischen Geräten.
Geers: Jetzt regnet es immer weiter und jetzt kommt zum Beispiel eine Wasser- oder Schlammlawine aufs Haus zu. Der Keller läuft voll. Was ist dann?
Heyer: Regen an sich ist in der Wohngebäudeversicherung nicht versichert, sondern nur Leitungswasser und Schäden, die durch Leitungswasser entstanden sind. Kommt es also wegen des vielen Regens zur Überschwemmung, würde wiederum nur die Elementarschadenversicherung helfen.
Geers: Und wie ist es mit einem Rückstau in der Kanalisation, wenn zum Beispiel das viele Wasser nicht abgeleitet werden kann und die Gullys überlaufen?
Heyer: Auch hier hilft nur die Elementarschadenversicherung, aber die Tücke liegt im Detail. Das heißt, es kommt hier auf das Kleingedruckte, also die Versicherungsbedingungen an. Nicht überall ist Rückstau voll umfänglich versichert und außerdem ist es oft so, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, Vorsorge zu treffen, beispielsweise mit entsprechenden Rückstauventilen.
Geers: Also eine Klappe im Kanalanschluss. – Nun heißt es immer, Frau Heyer, Versicherungsschäden müssten unverzüglich gemeldet werden. Wie macht ein Haus- oder Wohnungsbesitzer das am besten?
Heyer: Vielleicht erst zu dem Wort unverzüglich. Das heißt also wirklich ganz schnell. Wer jetzt einen solchen Schaden erst 14 Tage später melden würde, läuft Gefahr, den Versicherungsschutz zu verlieren. Das heißt, man sollte schnell, zum ersten, sicherlich telefonisch den Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen, und dann aber auch noch schriftlich und nachweisbar eine ordentliche Schadenmeldung hinterherschicken.
Geers: Und wie belegt man das am besten? Soll man Fotos machen, Zeugenaussagen sammeln?
Heyer: Ja, auf jeden Fall. Fotos oder kleine Videos sind immer sehr hilfreich und Zeugenaussagen können auch genutzt werden.
Geers: Letzte Frage, Frau Heyer. Schadenminderungspflicht, auch das gehört ja zu den Pflichten des Versicherungsnehmers. Was gehört alles dazu?
Heyer: Das heißt, man muss alles tun, damit der Schaden nicht noch höher ausfällt. Das sind also gewisse Notmaßnahmen, die eingeleitet werden müssen, wobei natürlich der Versicherungsnehmer nicht sein Leib und Leben in Gefahr bringen muss, wenn ich an die Dachschäden beispielsweise denke. Es ist immer sinnvoll, auch diese ersten Maßnahmen mit dem Versicherer abzustimmen.
Geers: Danke schön! – Das war Andrea Heyer, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen, zur Frage, wie man Unwetterschäden richtig seiner Versicherung meldet.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.