
Das Bundesverfassungsgericht hatte die während der Corona-Zeit beschlossene Regelung zur Triage für nichtig erklärt. Das Gesetz sollte ausdrücklich verhindern, dass ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen bei der Behandlung benachteiligt werden, wenn etwa Beatmungsgeräte knapp werden. Die Richter entschieden aber, dass dieser Eingriff in die Berufsfreiheit der Ärzte verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt sei. Der Bund habe dafür keine Gesetzgebungskompetenz.
Warken sprach von einer wichtigen Entschiedung, damit Ärztinnen und Ärzte rechtssichere Regelungen hätten. Aber auch der Staat habe eine Schutzpflicht gegenüber seiner Bevölkerung, auch für Menschen mit einer Behinderung. Diese Schutzpflicht müsse auf ein rechtssicheres Fundament gesetzt werden. Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund begrüßte den Karlsruher Beschluss und nannte ihn eine "wegweisende Entscheidung."
Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Frister, zeigte sich überrascht. Der Bundestag habe die Regelungen 2022 beschlossen, weil das Verfassungsgericht zuvor angemahnt habe, dass Menschen mit Behinderungen bei der Triage nicht diskriminiert werden dürften. Nun sei es ungewiss, ob es überhaupt eine Regelung gebe. Grünen-Gesundheitsexperte Dahmen sagte, jetzt seien die Länder gefordert, diskriminierungssichere und zugleich praxistaugliche Regelungen zu schaffen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte eine Änderung des Grundgesetzes. Eine Lösung in 16 Bundesländern einzeln sei absurd, es müsse aber sichergestellt sein, dass Alter, Pflegebedürftigkeit und Behinderung für den Abbruch einer Behandlung nicht maßgeblich sind.
Diese Nachricht wurde am 04.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.





