"Da gibt es historisch den Allmende-Begriff. Der entsteht aus "All-" und "Gemeinde" - der erinnert ein bisschen an glücklich grasende Kühe auf Schweizer Almweiden. Wir müssen aber versuchen, einen Begriff zu finden, der auch für die Zukunft taugt, für diesen Sprung der Industrie zur Wissensgesellschaft, und der auch diese informationellen Gemeinressourcen, also die Codes des Wissens und die Codes des Lebens, mit bedenkt."
Nur durch eine Ausweitung des Allmende-Begriffes, so die Politikwissenschaftlerin Silke Helfrich von der Heinrich-Böll-Stiftung, lassen sich die klassischen Gemeingüter wie Luft, Meere und Vielfalt der Natur wirkungsvoller als bisher schützen. Doch statt einer Ausweitung beobachtet sie vielmehr eine Einschränkung, beispielsweise wenn es um den Artenreichtum der Pflanzenwelt geht:
"Also eine Pflanze enthält Gene. Und diese pflanzengenetische Information ist ja eigentlich etwas, was sie entschlüsseln, also decodieren können und dann beispielsweise über Patentrecht die Verwertungsrechte dieser Information privatisieren können."
Auf diesem Weg stehen Nutzpflanzen, die als Ergebnis von Kreuzungsreihen oder gentechnischen Experimenten entstanden sind, nicht mehr der Allgemeinheit zur Verfügung - mit vor allem für Entwicklungsländer verhängnisvollen Konsequenzen:
"Sie haben ja beispielsweise die Terminator-Technologie, wo die Genmanipulation an Saatgut an einer Weise stattfindet, dass die Vitalfunktion des Saatgutes ausgeschaltet wird. Nämlich das Saatgut wird so manipuliert dass es im nächsten Jahr nicht wieder aufgeht. Dadurch sind die Bauern natürlich gezwungen, dieses Sattgut im nächsten Jahr wieder bei der gleichen Firma einzukaufen. Und das ist sozusagen ist die Vernichtung dessen, was Leben ausmacht, im privaten Verwertungsinteresse und als solches zu kritisieren."
Dass Regierungen weltweit mit dieser Argumentation dazu bewegt werden könnten, das Patentrecht zu ändern, erscheint auf den ersten Blick sehr unwahrscheinlich. Allerdings: Auf der globalen Umwelt-Konferenz von Rio wurde bereits 1992 ein Konvent zum Erhalt des Artenreichtums beschlossen; das Papier soll im kommenden Frühjahr auf einer Folgekonferenz der Vertragsstaaten in Bonn fortgeschrieben werden. Auf Initiative der Freiburger Tagungsteilnehmer wird dann unter anderem zur Debatte stehen, inwieweit der patentrechtliche Schutz einer Pflanze mit dem Bekenntnis zum Erhalt der Artenvielfalt vereinbar ist.
Ein weiterer Vorschlag kommt ebenfalls aus der Runde der Freiburger Tagungsteilnehmer. Dabei geht es um Anreize für finanzschwache Schwellenländer, trotz aller Entwicklungsprobleme auch in die Entwicklung von Allgemeingütern, in Ammenden zu investieren. Achim Lerch, Umweltökonom an der Universität Kassel, mit einem Beispiel:
"In Madagaskar war es gerade so, dass dort zwei sehr erfolgreiche Krebsmedikamente aus dem Tropenwald entwickelt wurden, aus dem Madagaskar-Immergrün. Die Firma macht damit Milliardenumsätze, und Madagaskar hat aber, weil es keine Regelungen gab, keinerlei Anteil an diesem Gewinn. Und deshalb hat Madagaskar als armes Land keinen Anreiz gehabt, in den Tropenwaldschutz zu investieren. Dort ist der Wald erheblich zerstört, bis auf ein Fünftel des ursprünglichen Bestandes. Und mit dem Verlust an Wald geht die damit zusammenhängende Biodiversität unwiderbringlich verloren."
Um solche Entwicklungen zu verhindern, sind nach Ansicht von Achim Lerch neue Steuerungsinstrumente auf der Basis internationaler Abkommen nötig.
"Was es eben braucht, sind zusätzliche Anreize, um Flächen unter Schutz zu stellen, monetäre Anreize. Das heißt: Wir müssen die Regelung im Gemeineigentum so treffen, dass diejenigen, die die Kosten zu tragen haben, also Tropenwald-Länder für die Unterschutz-Stellung von Flächen, auch monetäre Anreize haben, diese Kosten aufzubringen, also dass die etwa sich die Erträge aus der Ressourcennutzung aneignen können. Ein Beispiel wäre, dass Pharmaunternehmen sich nicht einfach bedienen bei diesen Ressourcen, sondern Geldbeträge, Gewinnbeteiligungen an die Ursprungsländer der biologischen Vielfalt zahlen, wenn sie dort Medikamente beispielsweise entdecken und entwickeln."
Die Freiburger Tagungsteilnehmer waren sich einig: Auch im Interesse der Industrienationen ist ein so genantes Abkommen zum "Access und Benefiz Sharing" nötig, das den Zugang zu Gemeinressourcen an eine gerechte Verteilung der Vorteile koppelt. Denn, so Christine von Weizsäcker, Präsidentin der europäischen Umweltorganisation "Ecoropa":
"Sonst verliert man das Vertrauen der Entwicklungsländer. Und wenn die nicht mitspielen beim Erhalt der biologischen Vielfalt, dann wird die Menschheit die biologische Vielfalt nicht haben, wenn sie sie braucht."
Nur durch eine Ausweitung des Allmende-Begriffes, so die Politikwissenschaftlerin Silke Helfrich von der Heinrich-Böll-Stiftung, lassen sich die klassischen Gemeingüter wie Luft, Meere und Vielfalt der Natur wirkungsvoller als bisher schützen. Doch statt einer Ausweitung beobachtet sie vielmehr eine Einschränkung, beispielsweise wenn es um den Artenreichtum der Pflanzenwelt geht:
"Also eine Pflanze enthält Gene. Und diese pflanzengenetische Information ist ja eigentlich etwas, was sie entschlüsseln, also decodieren können und dann beispielsweise über Patentrecht die Verwertungsrechte dieser Information privatisieren können."
Auf diesem Weg stehen Nutzpflanzen, die als Ergebnis von Kreuzungsreihen oder gentechnischen Experimenten entstanden sind, nicht mehr der Allgemeinheit zur Verfügung - mit vor allem für Entwicklungsländer verhängnisvollen Konsequenzen:
"Sie haben ja beispielsweise die Terminator-Technologie, wo die Genmanipulation an Saatgut an einer Weise stattfindet, dass die Vitalfunktion des Saatgutes ausgeschaltet wird. Nämlich das Saatgut wird so manipuliert dass es im nächsten Jahr nicht wieder aufgeht. Dadurch sind die Bauern natürlich gezwungen, dieses Sattgut im nächsten Jahr wieder bei der gleichen Firma einzukaufen. Und das ist sozusagen ist die Vernichtung dessen, was Leben ausmacht, im privaten Verwertungsinteresse und als solches zu kritisieren."
Dass Regierungen weltweit mit dieser Argumentation dazu bewegt werden könnten, das Patentrecht zu ändern, erscheint auf den ersten Blick sehr unwahrscheinlich. Allerdings: Auf der globalen Umwelt-Konferenz von Rio wurde bereits 1992 ein Konvent zum Erhalt des Artenreichtums beschlossen; das Papier soll im kommenden Frühjahr auf einer Folgekonferenz der Vertragsstaaten in Bonn fortgeschrieben werden. Auf Initiative der Freiburger Tagungsteilnehmer wird dann unter anderem zur Debatte stehen, inwieweit der patentrechtliche Schutz einer Pflanze mit dem Bekenntnis zum Erhalt der Artenvielfalt vereinbar ist.
Ein weiterer Vorschlag kommt ebenfalls aus der Runde der Freiburger Tagungsteilnehmer. Dabei geht es um Anreize für finanzschwache Schwellenländer, trotz aller Entwicklungsprobleme auch in die Entwicklung von Allgemeingütern, in Ammenden zu investieren. Achim Lerch, Umweltökonom an der Universität Kassel, mit einem Beispiel:
"In Madagaskar war es gerade so, dass dort zwei sehr erfolgreiche Krebsmedikamente aus dem Tropenwald entwickelt wurden, aus dem Madagaskar-Immergrün. Die Firma macht damit Milliardenumsätze, und Madagaskar hat aber, weil es keine Regelungen gab, keinerlei Anteil an diesem Gewinn. Und deshalb hat Madagaskar als armes Land keinen Anreiz gehabt, in den Tropenwaldschutz zu investieren. Dort ist der Wald erheblich zerstört, bis auf ein Fünftel des ursprünglichen Bestandes. Und mit dem Verlust an Wald geht die damit zusammenhängende Biodiversität unwiderbringlich verloren."
Um solche Entwicklungen zu verhindern, sind nach Ansicht von Achim Lerch neue Steuerungsinstrumente auf der Basis internationaler Abkommen nötig.
"Was es eben braucht, sind zusätzliche Anreize, um Flächen unter Schutz zu stellen, monetäre Anreize. Das heißt: Wir müssen die Regelung im Gemeineigentum so treffen, dass diejenigen, die die Kosten zu tragen haben, also Tropenwald-Länder für die Unterschutz-Stellung von Flächen, auch monetäre Anreize haben, diese Kosten aufzubringen, also dass die etwa sich die Erträge aus der Ressourcennutzung aneignen können. Ein Beispiel wäre, dass Pharmaunternehmen sich nicht einfach bedienen bei diesen Ressourcen, sondern Geldbeträge, Gewinnbeteiligungen an die Ursprungsländer der biologischen Vielfalt zahlen, wenn sie dort Medikamente beispielsweise entdecken und entwickeln."
Die Freiburger Tagungsteilnehmer waren sich einig: Auch im Interesse der Industrienationen ist ein so genantes Abkommen zum "Access und Benefiz Sharing" nötig, das den Zugang zu Gemeinressourcen an eine gerechte Verteilung der Vorteile koppelt. Denn, so Christine von Weizsäcker, Präsidentin der europäischen Umweltorganisation "Ecoropa":
"Sonst verliert man das Vertrauen der Entwicklungsländer. Und wenn die nicht mitspielen beim Erhalt der biologischen Vielfalt, dann wird die Menschheit die biologische Vielfalt nicht haben, wenn sie sie braucht."