
Allerdings müssten noch einige offene Fragen geklärt werden, betonte eine Sprecherin. Etwa zur wissenschaftlichen Grundlage, zu den konkreten rechtlichen Voraussetzungen und zur praktischen Durchsetzbarkeit einer solchen Regelung.
Schweiz hat Reinigungspflicht bereits eingeführt
In den Schweizer Kantonen am See gibt es bereits eine Pflicht, sein Boot vor dem Zuwasserlassen anzumelden und reinigen zu lassen. Dafür wurden extra Reinigungsstellen eingerichtet, die auch einen Nachweis über die erfolgte Reinigung ausstellen. Für den Bodensee gilt diese Pflicht aber auf der Schweizer Seite nicht. Ein Gewässerwechsel muss gemeldet werden.
Die Quagga-Muschel schadet dem See
Die Quagga-Muschel entwickelt sich zu einem ökologischen und wirtschaftlichen Problem für den Bodensee. Die Muscheln verstopfen Wasserleitungen und Filter, indem sie sich massenhaft an den Innenwänden festsetzen. Auch die Nahrungskette im See hat sich verändert: Die Muscheln filtern große Mengen Plankton aus dem Wasser und binden Nährstoffe am Seegrund.
Anrainerstaaten müssen an einem Strang ziehen
Eine Bootsreinigungspflicht müsste auch in die Bodensee-Schifffahrtsordnung aufgenommen werden. Dafür wäre das Verkehrsministerium zuständig. "Das Zeitfenster für das Verfahren beträgt mindestens ein halbes bis zu einem Jahr", erklärte ein Experte aus dem Ministerium. Dies würde im Einvernehmen zwischen den DACH-Ländern im Rahmen der entsprechenden Rechtsverordnung erfolgen. Gleichzeitig betont das Ministerium: "Maßnahmen zur Verhinderung beziehungsweise Verzögerung der Einschleppung invasiver Arten am Bodensee können nur wirksam sein, wenn sie von allen Anrainerstaaten beschlossen und gemeinsam umgesetzt werden."
Bei der Herbstsitzung der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) wollen die Anrainer an diesem Freitag in Stuttgart dazu beraten.
Diese Nachricht wurde am 20.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.