
Sie deutete an, dass die AfD beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster einlegt. Dessen Richter hatten ein Urteil aus der Vorinstanz bestätigt, wonach die AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Zur Begründung sagte der Vorsitzende, es gebe Anhaltspunkte für Bestrebungen der AfD, die gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip gerichtet seien. So würden in der Partei in großem Umfang herabwürdigende Begriffe gegenüber Flüchtlingen und Muslimen verwendet. Eine solche Abwertung sei laut Grundgesetz eine unzulässige Diskriminierung, hieß es.
Bundesinnenministerin Faeser wertete die Entscheidung des Gerichts als Zeichen einer wehrhaften Demokratie.
Diese Nachricht wurde am 13.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.