
Zum einen gilt keine Testpflicht für den Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen mehr. Zum anderen ist die Maskenpflicht für Beschäftigte in Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen aufgehoben. Das legt eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums fest, die heute in Kraft tritt. Für Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen gilt die Maskenpflicht ebenfalls nicht mehr.
Besucher in Praxen, Pflegeheimen und Kliniken müssen jedoch weiterhin eine Maske tragen.
Diese Nachricht wurde am 01.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
