
Die Deutsche Umwelthilfe hatte gegen die Freigabe von 62 Fahrzeugtypen durch das Kraftfahrt-Bundesamt geklagt. Die fraglichen Modelle mit dem Motor EA-189 der Abgasklasse Euro 5 waren vom Dieselskandal betroffen, der 2015 ans Licht gekommen war. Sie hielten gesetzliche Schadstoffgrenzwerte nur auf dem Prüfstand ein, aber nicht im normalen Straßenverkehr. Die Hersteller rüsteten dann nach, unter anderem mit sogenannten Thermofenstern, welche die Abgasreinigung des Motors temperaturabhängig regeln. Das KBA genehmigte dies als zulässig.
Der Volkswagen-Konzern hatte 2015 zugegeben, die Abgas-Emissionen von Dieselmotoren mit einer Software manipuliert zu haben. Ähnliche Abschalteinrichtungen wurden auch von anderen Herstellern eingesetzt.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht ließ nach Angaben der Sprecherin Berufung und Revision zu.
(Az. 3 A 332/20)
Diese Nachricht wurde am 18.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.