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Wenn die Kasse pleite macht

Die CityBKK ist pleite und wird zum 1. Juli geschlossen. Die 168.000 Versicherten müssen sich eine neue Krankenkasse suchen. Dabei gilt es auf Zusatzbeiträge und persönliche Betreuung zu achten.

Von Dieter Nürnberger | 05.05.2011
    Von der Schließung der City BKK sind konkret knapp 170.000 Versicherte betroffen. Doch sie müssen keine Angst haben, dass in nächster Zeit die Versicherungsleistungen eingeschränkt sind oder sogar ein Arzt die Behandlung verweigert. Verbraucherschützer und auch das Bundesversicherungsamt sind sich einig: Trotz Schließung der City BKK zum 1. Juli geht alles seinen gewohnten Gang. Ulrike Steckkönig ist Expertin für Krankenversicherungen bei der Stiftung Warentest, auch hier gingen gestern die ersten besorgten Anfragen ein:

    "Die Bezahlung für Ihre Behandlungen ist im vollen Umfang sichergestellt. Da müssen Sie sich wirklich keine Sorgen machen! Sie werden auch in den nächsten Tagen von der Kasse angeschrieben und haben dann genügend Zeit, um sich in aller Ruhe nach einer neuen Krankenkasse umzuschauen. Wie die Behandlungskosten verrechnet werden oder wer bei einer laufenden Behandlung welchen Anteil der Kosten übernimmt, das regeln die Kassen unter sich."

    Allerdings sollten die bislang bei der CityBKK Versicherten in den nächsten Wochen aktiv werden. So können Pflichtversicherte noch bis Mitte Juli entscheiden, welche neue Kasse sie wählen wollen. So macht der Verbraucherzentrale Bundesverband darauf aufmerksam, dass keine gesetzliche Krankenkasse einen Interessierten abweisen darf, dessen bisherige Kasse geschlossen worden ist. Auch dann nicht, wenn die Person bereits eine chronische Krankheit hat und somit aus Sicht der Kasse hohe Kosten verursachen wird.

    Sollte der Pflichtversicherte nicht aktiv werden, dann wird in der Regel der Arbeitgeber oder auch der Rentenversicherungsträger eine neue Kasse auswählen. Lücken im Versicherungsschutz werde es somit generell keine geben, so der Wortlaut einer Mitteilung des Bundesversicherungsamts. Allerdings empfiehlt die Stiftung Warentest, doch lieber selbst aktiv zu werden, denn nur so könne eine Kasse nach eigenen Bedürfnissen auswählt werden. Ein Kriterium könnte dabei sein, eine Kasse zu finden, die noch persönlich die Versicherten betreut und nicht nur per Telefon oder Internet erreichbar ist.

    "Das große Problem der CityBKK war ja tatsächlich, dass sie einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Älteren und wohl auch kranken Versicherten hatte. Und dadurch auch besonders hohe Leistungsausgaben. Das heißt im Umkehrschluss, es gibt in dieser Kasse relativ viele Leute, die schwer oder chronisch krank sind. Ein Beispiel: Wenn jemand gewöhnt ist, zur Krakenkasse hinzugehen und sich auch einmal erklären zu lassen, wie man ein bestimmtes Formular ausfüllt, der sollte sich eine neue Kasse suchen, bei der er das auch weiterhin machen kann. Da kommen recht kleine Versicherer, die vielleicht für das ganze Bundesgebiet nur eine Geschäftsstelle haben, nicht in Frage."

    Generell gilt für die Suche: Die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenkasse sind überall gleich. Achten sollten Versicherte jedoch auf Zusatzbeiträge, die werden derzeit von neun Kassen erhoben. Die Leistungen der Kassen sind zudem zu 95 Prozent identisch, der Rest, das sind ergänzende Leistungsansprüche oder auch Zusatzleistungen, könnte aber bei der Auswahl entscheidend sein, sagt Warentest-Expertin Ulrike Steckkönig:

    "Beispielsweise, dass man auch zu einem Arzt für Homöopathie gehen kann. Oder auch, dass die Kasse im Bereich Haushaltshilfe oder häusliche Krankenpflege mehr Leistungen anbietet. Andere Aspekte: Wenn jemand gerne Gesundheitskurse besucht - wie hoch ist die jeweilige Erstattung, die es maximal pro Jahr gibt? Da gibt es doch erhebliche Unterschiede zwischen den Krankenkassen."

    Verbraucherschützer empfehlen, die Suche nach einer neuen Kasse generell selbst in die Hand zu nehmen. So könne es beispielsweise passieren, dass bei Versäumen der Frist der Arbeitgeber eine Kasse mit Zusatzbeiträgen auswählt. Diese teurere Lösung müsste dann erst einmal hingenommen werden, erst nach 18 Monaten gäbe es in der Regel ein Kündigungsrecht.