
Die Klage des Mediziners Joachim Volz gegen das christliche Klinikum in Lippstadt wird heute in zweiter Instanz verhandelt. Nachdem das Arbeitsgericht Hamm seine Klage gegen die Einschränkung von Abtreibungen durch die Klinik im August abgewiesen hatte, legte Volz Berufung ein. Nun ist das Landesarbeitsgericht Hamm mit dem Fall betraut. Vor dem Gerichtsgebäude ist eine Solidaritätsdemonstration geplant. Bei einer ähnlichen Protestaktion beim ersten Termin waren laut Polizei rund 2.000 Leute erschienen.
Streitpunkt ist eine Dienstanweisung, die Volz Schwangerschaftsabbrüche im "Klinikum Lippstadt - Christliches Krankenhaus" untersagt - außer wenn Leib und Leben der Mutter bedroht sind. Zudem wurde ihm verboten, Abbrüche im Rahmen seiner Nebentätigkeit in einer Bielefelder Privatpraxis vorzunehmen. Die Maßnahmen ergingen nach der Fusion des evangelischen Krankenhauses Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital. Das Gericht sah in der ersten Verhandlung in den Vorgaben eine rechtmäßige Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber.
Arzt will notfalls vor Europäischem Gerichtshof klagen
Der Arzt kündigte an, durch die Instanzen und notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. "Ich wehre mich dagegen, dass Kirchen bestimmen sollen, welche medizinische Versorgung Schwangere in ihrem Krankenhaus bekommen", erklärte er. Um Unterstützung für seine Sache wirbt der Mediziner auch außerhalb des Gerichtssaals. Seine Online-Petition "Ich bin Arzt und meine Hilfe ist keine Sünde" unterzeichneten bislang fast 300.000 Menschen. Zudem kamen im Herbst bei einer Spendenaktion über 55.000 Euro zusammen, um Volz bei den Gerichtskosten zu unterstützen.
Das Klinikum verwies auf das durch die Verfassung geschützte kirchliche Selbstbestimmungsrecht. Ein konfessionell gebundener Träger dürfe auch einem Chefarzt verbindliche Vorgaben zu Behandlungsmöglichkeiten machen. Zudem würden Schwangere auch weiterhin bei einem Abbruch nicht alleine gelassen, sondern beraten und an Spezialisten verwiesen.
Diese Nachricht wurde am 05.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
