Lippstadt
Kirchliche Vorgaben gegen weltliches Arbeitsrecht: Chefarzt Volz geht in Berufung

Der bundesweit beachtete Rechtstreit um den Vorrang kirchlicher Vorgaben vor weltlichem Arbeitsrecht geht weiter.

    Porträt des Gynäkologen Joachim Volz vor dem Klinikum Lippstadt - Christliches Krankenhaus.
    Nach der Fusion zweier Krankenhäuser darf der Gynäkologe gemäß einer neuen Dienstanweisung des katholischen Trägers keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchführen. Dagegen wendet sich der langjährige Chefarzt mit einer Klage. (picture alliance / dpa / Bernd Thissen)
    Der Anwalt des Klägers teilte mit, man gehe vor dem Landesarbeitsgericht Hamm in Berufung. Kläger ist der Chefarzt und Gynäkologe Joachim Volz. Er klagt gegen zwei Weisungen seines Arbeitgebers, des christlichen Krankenhauses Klinikum Lippstadt. Vor dem Arbeitsgericht Hamm war er Anfang August gescheitert. Die Weisungen untersagen ihm Abtreibungen sowohl in der Klinik als auch in seiner Privatpraxis, abgesehen von Ausnahmefällen.
    Hintergrund ist die Fusion einer evangelischen mit zwei katholischen Kliniken. Die evangelische, Volz‘ ursprünglicher Arbeitgeber, hatte ihm Abtreibungen, etwa bei schweren genetischen Schäden, noch erlaubt. Der neue Gesellschaftsvertrag schließt das nun aus. Das sei durch das verfassungsrechtlich garantierte Sonderrecht der Kirchen gedeckt, argumentiert das Klinikum.
    Diese Nachricht wurde am 26.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.