
Das Unternehmen, das sich inzwischen EY nennt, darf zwei Jahre lang keine gesetzlichen Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse abnehmen. Bei solchen Unternehmen handelt es sich um börsennotierte Firmen sowie um größere Banken und Versicherungen. Bestehende Verträge sind nicht betroffen. Außerdem muss EY eine Geldbuße von 500.000 Euro zahlen. Gegen die Entscheidung kann noch Einspruch eingelegt werden.
Diese Nachricht wurde am 03.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.