
Werding sagte der "Rheinischen Post", der Solidaritätszuschlag möge derzeit noch verfassungsgemäß sein, aber seine Bezeichnung und die scheinbare Sonderrolle seien aus der Zeit gefallen. Das Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung brachte ins Gespräch, den sogenannten Soli in den Einkommensteuertarif einzuarbeiten. Dann würde der reguläre Spitzensteuersatz auf derzeit rund 47,5 Prozent steigen. Das sei zwar unschön, aber vielleicht ein politisch umsetzbarer Kompromiss, meinte Werding. Bei der Unternehmensbesteuerung schlug er eine Senkung vor, da diese auch durch den Soli deutlich über dem OECD-Durchschnitt liege. Zudem sollte bei Änderungen darauf geachtet werden, dass bisherige Soli-Einnahmen weiter vor allem dem Bund zufließen.
Wie es künftig mit dem Solidaritätszuschlag weitergeht, ist Thema in den Koalitionsverhandlungen von Union und SPD.
Diese Nachricht wurde am 27.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
