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Wohnriestern - was dahinter steckt

Mit der sogenannten Riester-Rente fördert der Staat seit acht Jahren die private Rentenvorsorge. 2008 wurde die Riester-Rente um eine weitere Form der Altersvorsorge erweitert: Beim "Wohn-Riestern" können Versicherte die staatlichen Zulagen und den Ansparbetrag auch für den Erwerb eines Eigenheims verwenden.

Von Olaf Baale |
    Seit dem 1. Januar 2002, dem Inkrafttreten des sogenannten Altersvermögensgesetzes, fördert der Staat die private Altersvorsorge. Die Bezeichnung Riester-Rente geht zurück auf den damaligen Bundessozialminister Walter Riester (SPD). Ausschlaggebend waren Einschnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese funktioniert nach dem Umlageverfahren: Die Rentenzahlungen finanzieren sich aus den laufenden Beiträgen der Berufstätigen. Allerdings stehen immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentnern gegenüber - die Regierungskoalition in Berlin suchte nach einem Ersatz für die Finanzierungslücke.

    Axel Drückler, zuständig für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.

    "Der Grund, das Motiv war der Wille der Politik, das Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung abzusenken, Geld zu sparen. Die Verbraucher sollten veranlasst werden, in höherem Maße Eigenvorsorge zu treiben, und das in einem Kapitaldeckungsverfahren."

    Beim Kapitaldeckungsverfahren wird ein Riester-Vertrag mit einer Bank oder einer Versicherung abgeschlossen, die Rentenbeiträge werden gewinnbringend angelegt. Zur Wahl stehen die klassische Rentenversicherung, fondsgebundene Rentenversicherungen, Fondssparpläne oder Banksparpläne.

    Wer einen Riester-Vertrag abschließt, erhält eine staatliche Grundzulage von 154 Euro jährlich. Hinzu kommt eine Kinderzulage von bis zu 185 Euro je Kind - und bis zu 300 Euro sind es, falls der Nachwuchs ab 2008 geboren wurde. Der Zuschuss wird aber nur dann in voller Höhe ausgezahlt, wenn der Vertragsinhaber insgesamt - Eigenbeitrag und Förderung addiert - soviel für die Altersvorsorge einzahlt, dass der Betrag vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens entspricht.

    Am 1. August 2008 wurde die Riester-Rente um eine weitere Form der Altersvorsorge erweitert. Axel Drücker von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern:

    "Mit Wohn-Riester ist in die Förderung mit einbezogen worden, dass für eine große Zahl der Verbraucher ein bezahltes Eigenheim eine sinnvolle Altersvorsorge ist."

    Seither können Versicherte die staatlichen Zulagen und den Ansparbetrag für den Erwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung einsetzen. Dafür gibt es derzeit zwei Modelle.

    "Das ist einmal das ganz normale Annuitätendarlehen, also ein Darlehen, wo ich von Anfang an Zinsen und Tilgung bezahle. Das andere Modell ist dieses Bausparmodell: Ich nehme ein Vorausdarlehen und schließe in gleicher Höhe einen Bausparvertrag ab. Die Sparleistungen in diesem Bausparvertrag, die werden dann gefördert. Beim Annuitätendarlehen bekomme ich die Förderung auf diesen Teil Tilgung, der in jeder Rate steckt, die ich für dieses Darlehen zu bezahlen habe."

    Allerdings besteht der Staat darauf, dass der Vertragsinhaber das Wohneigentum auch tatsächlich zur Absicherung seines Lebensabends nutzt. Im Falle des Immobilienverkaufs kann der Wohn-Riester-Vertrag wieder in einen normalen Riester-Vertrag umgewandelt und zu diesem Zweck ein Teil des Verkaufserlöses auf ein Förderkonto eingezahlt werden. Bei einem Wohnortwechsel besteht die Möglichkeit, innerhalb von vier Jahren erneut ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu erwerben und den Vertrag auf die neue Immobilie fortzuführen.

    Die Riester-Wohneigentumsförderung gibt's nicht steuerfrei. Zu diesem Zweck wird ein fiktives Riester-Förderkonto geführt. Axel Drücker:

    "Zu Rentenbeginn wird dieses Förderkonto zur Grundlage der zukünftigen Besteuerung gemacht. Es wird also ein fiktiver Betrag besteuert - bis zum 85zigsten Lebensjahr. Das ist natürlich eine zusätzliche Belastung im Alter."

    Das Riester-Konto wird über den gesamten Förderzeitraum so fortgeschrieben, als wäre die Riester-Förderung nicht für die Kredittilgung eingesetzt, sondern für eine monatliche Rente angespart worden. Das in einen Riester-Vertrag eingezahlte Geld ist in der Ansparphase steuerfrei, erst die Rentenauszahlungen sind einkommenssteuerpflichtig. Wird der Riester-Vertrag mit dem Wohnraumerwerb kombiniert, gibt es zwar keine Rentenzahlungen, dennoch erhöht sich mit dem Renteneintritt das zu versteuernde Einkommen - nämlich um den Anteil der auf dem Wohngeldkonto berechneten fiktiven Riester-Rente.