
Die Statistiker erklärten, dass es sich um einen Frühindikator handele. Die Anträge auf Regelinsolvenz flössen erst nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts in die Statistik ein. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liege also in vielen Fällen drei Monate vorher, hieß es. Wie ein Sprecher der Deutschen Industrie- und Handelskammer erklärte, dauere die Wirtschaftskrise an. Zudem sei die Liquidität vieler Betriebe nach zwei Jahren Rezession angeschlagen.
Der Frühindikator greift Meldungen der Plattform Insolvenzbekanntmachungen.de auf. Für die amtliche Statistik werden dann Daten der Gerichte verwendet, die nicht so schnell zur Verfügung stehen.
Diese Nachricht wurde am 11.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.