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Verbraucherschutzverbände
Zahlreiche unzulässige Kündigungsklauseln in Verträgen von Zeitschriftenverlagen, Energieversorgern oder Fitnessstudios

Verbraucherschützer haben unzulässige Kündigungsklauseln in zahlreichen Abonnements von Zeitschriftenverlagen, Energieversorgern oder Fitnessstudios moniert.

    Eine Zeitung ragt aus dem Schlitz eines Briefkastens heraus.
    In Abo-Verträgen gibt es viele unzulässige Klauseln. (Archivbild) (imago images / Gottfried Czepluch )
    Nach Ablauf der Mindestvertragszeit habe inzwischen jeder das Recht, mit einer Frist von einem Monat zu kündigen - egal, was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehe, teilten die Verbraucherzentralen und der Verbraucherservice Bayern mit. Sie haben nach eigenen Angaben die Kündigungsfristen in Verträgen von über 800 Unternehmen überprüft. Zahlreiche Anbieter gäben demnach in den Vertragsbedingungen unwirksame Verlängerungen oder falsche Kündigungsfristen an, hieß es. Entsprechende Firmen seien nun abgemahnt oder verklagt worden.
    Seit März 2022 gilt das Gesetz für faire Verbraucherverträge. Demnach muss man nicht mehr akzeptieren, dass sich ein Abonnement nach verpasster Kündigungsfrist automatisch verlängert. Für Handy-, Festnetz- und Internetverträge gelten die Regelungen schon länger.
    Diese Nachricht wurde am 23.10.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.