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Wieviel Staat darf sein?

Das Bundesverfassungsgericht trifft heute eine wegweisende Entscheidung: Es geht um die Frage, wie stark der Einfluss von Staat und Parteien in den ZDF-Aufsichtsgremien sein darf. Schon in der mündlichen Verhandlung ließen die Richter anklingen, dass sie zuviel Macht der Politik für problematisch halten. Das Urteil könnte Folgen haben, die weit über das ZDF hinausreichen.

Von Ludger Fittkau | 25.03.2014
    "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss in einer gewissen Distanz zum Staat sich befinden" - das sagt der Leipziger Verfassungsrechtler Christoph Degenhart. Medienrechtler halten es für vertretbar, dass bis zu einem Drittel Vertreter von Staat und Parteien in den Aufsichtsgremien sitzen - beim ZDF aber ist diese "Staatsquote" höher. Ob das so bleibt, entscheidet sich heute.
    Die Chefin der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei - Jacqueline Kraege - sagt denn auch schon einmal, wen sie statt der Politik künftig in den Verwaltungsgremien sieht: Man brauche mehr "Expertise", meint sie, zum Beispiel Fachleute aus dem "Business".
    Anlass für die Klage der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg ist der Fall des früheren ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender: Sein Vertrag war 2009 nicht verlängert worden - und zwar vom CDU-dominierten Verwaltungsrat.
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