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Zehn Jahre Lebenspartnerschaftsgesetz

Vor zehn Jahren ermöglichte die rot-grüne Bundesregierung Homosexuellen die eingetragene Lebenspartnerschaft, die zu einer rechtlichen Absicherung führt. Doch noch immer haben homosexuelle Lebenspartner nicht die gleichen Rechte wie heterosexuelle Ehepaare.

Von Rainer Brandes | 29.07.2011
    In einem Monat ist es soweit. Dann heiratet Alexander Krämer seinen langjährigen Freund. Sagt er. Streng juristisch betrachtet stimmt das aber nicht. Denn in Deutschland können schwule und lesbische Paare nicht heiraten. Sie können sich nur verpartnern. Der 38-jährige Berliner findet dieses Wort absurd.

    "Der Name allein ist ja schon so bescheuert. Also, Lebenspartnerschaft, da kann keiner was mit anfangen, klingt total bürokratisch. 'Ich gehe jetzt mich verpartnern‘ oder so was, sagt auch kein Mensch, sondern sagt man natürlich: 'Ja, nee, wir heiraten.‘ Also, es fragt auch keiner: 'Wann verpartnert ihr euch denn?‘, sondern die Leute fragen: 'Ja, wann heiratet ihr denn?‘ Also, ich glaube, das wird eher so wie 'ne Hochzeit oder wie so 'ne Ehe wahrgenommen."

    In vielen Bereichen ist die Eingetragene Lebenspartnerschaft auch identisch mit der Ehe. So haben Lebenspartner die gleichen Rechte und Pflichten gegeneinander wie Ehepartner. Der Berliner Rechtsanwalt Dirk Siegfried:

    "Im Ergebnis bedeutet das dann auch, dass die gesetzliche Unterhaltspflicht, die eben genauso ist, öffentlichen Leistungen vorgeht. Also, das heißt, im Sozialrecht wird die Lebenspartnerschaft der Ehe gleichgestellt und inzwischen auch in sehr, sehr vielen anderen Rechtsgebieten gibt es die Gleichstellung."

    Genauso wie Ehepaare werden eingetragene Lebenspartner auch bei einer Trennung behandelt. Eine Scheidung ist nur vor einem Gericht möglich und es gelten die gleichen Unterhaltsregeln wie bei geschiedenen Eheleuten. Auch bei der Erbschaftssteuer gibt es inzwischen die Gleichstellung. Doch dazu musste das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber erst zwingen. Bis zum höchstrichterlichen Urteil im vergangenen Jahr wurden verwitwete Lebenspartner im Erbfall wie Fremde behandelt und zahlten deutlich höhere Steuern. Das Urteil wirkt übrigens rückwirkend bis zum Jahr 2001. Das heißt, alle in der Zwischenzeit verwitweten Lebenspartner haben nun ein Recht auf Gleichstellung. In der Einkommensteuer werden dagegen schwule und lesbische Paare bis heute benachteiligt. Das bedeutet: Eine Zusammenveranlagung beider Partner und eine Wahl der Steuerklassen ist nicht möglich. Alexander Krämer, der kurz vor der Hochzeit steht, findet das ungerecht.

    "Da find' ich's natürlich auch in sofern ungerecht, dass man keine Steuervorteile hat, weil man ja umgekehrt die Pflichten übernehmen muss. Also, wenn einer von uns jetzt arbeitslos würde, dann müsste der andere Unterhalt bezahlen und hätte eben nicht die Rechte der Steuerersparnis. Wenn man das eine hat, muss man eigentlich auch das andere haben."

    Andere homosexuelle Paare sehen das genauso und klagen zurzeit vor dem Bundesverfassungsgericht. Mit einer Entscheidung ist noch in diesem Jahr zu rechnen. Der zweite große Bereich, in dem homosexuelle Paare noch immer benachteiligt werden, ist das Kindschaftsrecht. Eine gemeinsame Adoption fremder Kinder ist für eingetragene Lebenspartner verboten. Dennoch gibt es Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften - nämlich dann, wenn einer der Partner ein eigenes Kind mit in die Partnerschaft bringt. Seit 2005 kann in einem solchen Fall der andere Partner das Kind genau wie in einer Ehe adoptieren. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft und die Ehe haben sich also in den vergangenen zehn Jahren durch Gerichtsentscheide und Gesetzesänderungen weiter angeglichen. Eine völlige Gleichstellung wäre aber wohl erst erreicht, wenn die Ehe auch für homosexuelle Paare geöffnet würde. Die Bevölkerung wäre dafür bereit, meint Anwalt Dirk Siegfried.

    "Also, ich denke, dass da die Bevölkerung in der Tat weiter ist als die Parlamente, als die Juristen und eben als diejenigen, die letztlich das Recht prägen."

    Gesetzentwürfe zur Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben hat es seit 2001 mehrfach gegeben - bisher ohne Erfolg.