
DGB-Vorstandsmitglied Piel sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, die Daten der Beschäftigten seien ein hochsensibles Gut. Deshalb brauche man einen zuverlässigen Schutz. Überwachung dürfe, wenn überhaupt, nur im begründeten Ausnahmefall stattfinden. Ähnlich äußerte sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Kelber. Er sagte, je höher das Schädigungspotenzial einer Künstlichen Intelligenz oder eines algorithmischen Systems sei, desto strenger müssten die Anforderungen an den Einsatz sein.
Gestern war bekannt geworden, dass Faeser und Heil im Sommer einen Gesetzentwurf vorlegen wollen, der strengere Regeln für die Überwachung, die Kontrolle oder die Auswahl von Beschäftigten durch Künstliche Intelligenz vorsieht.
Diese Nachricht wurde am 13.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
