
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf zwei Revisionen. Demnach haben die angefochtenen Urteile des Landgerichts Halle auch nach einer umfassenden Nachprüfung Bestand. Höcke muss nun die verhängten Geldstrafen im fünfstelligen Bereich leisten. Der Vorsitzende der AfD in Thüringen hatte im Mai 2021 und im Dezember 2023 in Reden jeweils eine Parole der SA benutzt, deren öffentliche Verwendung verboten ist.
Am Landgericht Mühlhausen ist seit dem vergangenen Jahr ein weiteres Verfahren gegen Höcke wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung anhängig.
Diese Nachricht wurde am 11.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.